Fördermöglichkeiten für Maßnahmen zur Planung und Umsetzung mit nachwachsenden Rohstoffen
Die Nutzung nachwachsender Rohstoffe gewinnt sowohl aus ökologischen als auch aus wirtschaftlichen Gründen stetig an Bedeutung. Um die Entwicklung und Nutzung von innovativen Maßnahmen und Technologien bei der Herstellung und Verarbeitung nachwachsender Rohstoffe zu fördern, stehen verschiedene Instrumente zur Verfügung.
Anstelle des ausgelaufenen EU-Rahmenprogramms Horizon 2020 können Forschungseinrichtungen und Unternehmen ihre Projekte inzwischen im Nachfolgeprogramm Horizon Europe (2021 – 2027) einreichen; dort deckt insbesondere Cluster 6 „Food, Bioeconomy, Natural Resources, Agriculture and Environment“ die Bioökonomie-Themen ab.
Fördermittel für den ländlichen Raum werden aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bereitgestellt, jedoch seit 2023 über den deutschen GAP-Strategieplan 2023 – 2027 umgesetzt.
Auf europäischer Ebene finanziert außerdem das 2021 gegründete Circular Bio-based Europe Joint Undertaking (CBE JU) – eine 2-Milliarden-Euro-Partnerschaft zwischen EU und Bio-based Industries Consortium – wettbewerbsfähige, kreislauforientierte biobasierte Industrien; aktuelle Ausschreibungen und Antragsunterlagen stehen auf der CBE-JU-Website zur Verfügung.
In Deutschland hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft sein bisheriges Programm „Nachwachsende Rohstoffe“ 2024 zum Förderprogramm Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen (FPNR) weiterentwickelt; die Projektträgerschaft liegt weiterhin bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR).
Bioenergieforschung wird beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (vormals BMWK) inzwischen im 7. Energieforschungsprogramm fortgeführt; das frühere BMWK-Teilprogramm „Energetische Biomassenutzung“ läuft dort themenbezogen weiter, spezifische Ausschreibungen erscheinen bedarfsabhängig. Für Industrieprojekte ist zudem die steuerliche Forschungszulage nach dem Forschungszulagengesetz interessant, die bis zu einer Million Euro pro Jahr deckt und seit 2020 für alle F&E-Aufwendungen – einschließlich Bioökonomie-Vorhaben – beantragt werden kann.
Private Fördermittel sind und bleiben eine weitere Option: Beispielweise unterstütz die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) Umwelt- und Ressourcenschutzprojekte pro Vorhaben mit üblicherweise 100.000 bis 400.000 Euro; Projekte bis 175.000 Euro kann das DBU-Generalsekretariat selbst bewilligen. Im DBU-Programm „Green Start-up“ erhalten neu gegründete Umwelt-Start-ups bis zu 125.000 Euro Zuschuss für einen Zeitraum von 24 Monaten.
Insgesamt stehen Unternehmen und Forschungseinrichtungen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um ihre Projekte im Bereich der nachwachsenden Rohstoffe zu finanzieren. Eine Kombination aus öffentlichen und privaten Fördermöglichkeiten kann dabei helfen, die Projekte erfolgreich umzusetzen und einen Beitrag zur Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung zu leisten.
Auswahl aktueller Richtlinien & Förderaufrufe
Die folgende Übersicht enthält eine Auswahl aktueller Förderrichtlinien und -aufrufe und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Alle Angaben sind ohne Gewähr bezüglich deren Aktualität oder Vollständigkeit. Die Inhalte der einzelnen Förderbekanntmachungen, Förderrichtlinien und Aufrufe wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengefasst. Weiterführende Informationen, detaillierte Bedingungen und aktuelle Fristen sind direkt über die Verlinkungen bei den zuständigen Bundesministerien und Projektträgern abrufbar. Für die Inhalte der externen Seiten wird keine Verantwortung übernommen.
Die Maßnahme fördert den Aufbau bundesweit wirksamer Transferhubs, die Forschungsergebnisse schneller in marktreife Innovationen überführen sollen. Im Mittelpunkt stehen themenspezifische Hubs zu den Schlüsseltechnologien der Hightech Agenda Deutschland. Dazu zählt ausdrücklich auch die HTDA-Schlüsseltechnologie Biotechnologie, die unter anderem biobasierte industrielle Wertschöpfung, ressourceneffiziente Produktion sowie resiliente Agrar- und Ernährungssysteme adressiert.
- Ziel: Aufbau und Weiterentwicklung themenspezifischer Transferhubs, die Forschung und Wirtschaft über Screening, Scouting, Matching und einen Transfermarktplatz zusammenbringen
- Thematische Schwerpunkte: Schlüsseltechnologien der Hightech Agenda Deutschland: Biotechnologie, Fusion und klimaneutrale Energieerzeugung, Künstliche Intelligenz, Mikroelektronik, Quantentechnologien sowie Technologien für klimaneutrale Mobilität
- Antragsberechtigt: Transferhubs als Konsortien aus wissenschaftlichen Einrichtungen und Praxispartnern; möglich sind insbesondere Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Transferstellen, Unternehmen, Verbände, Vereine, Stiftungen, Transfer- und Innovationsdienstleister
- Verfahren: Konzeptphase (Dez 2026 – Feb 2027) zur Auswahl von Transferhub-Teams; anschließend Auswahl von ca. 6 Transferhubs für eine 10-jährige Umsetzungsphase (inkl. Zwischenevaluierung)
- Förderung Konzeptphase: bis zu 100.000 Euro pro Transferhub-Team; bei Hochschulen ist die Projektpauschale in diesem Betrag enthalten
- Förderung Umsetzungsphase: Basisförderung bis zu 500.000 Euro pro Jahr; max. 5 Jahre Förderung für Management- und Strategievorhaben in der ersten Förderphase; 50%-Eigenanteil für HUB-Managementvorhaben; Strategievorhaben werden mit max. 200.000 Euro pro Jahr bis zu 100% gefördert
- Transferprojekte: Zusätzlich kann jedem Transferhub ein jährliches Fördervolumen von bis zu 4,5 Mio. Euro für forschungsbasierte Transferprojekte zur Verfügung stehen
- Fristen: Einreichungen für Konzeptphase bis 31.08.2026 (12:00)
- Projektträger/Kontakt: Projektträger Jülich; Dr. Isabel Schäfer / Dr. Kirsten Kunkel, Tel. +49 030 20199-3676, fast@ptj.de
Weiterführende Informationen sind auf der Seite des BMFTR sowie der Seite des PTJ zu finden.
Die Fördermaßnahme unterstützt FuE-Vorhaben, die biotechnologische Produktionsprozesse auf ihre industrielle Anwendbarkeit, technische Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit prüfen. Ziel ist es, den Transfer aus Forschung und Entwicklung in die industrielle Anwendung zu beschleunigen und den Zugang zu Forschungs- und Technologieinfrastrukturen für Unternehmen zu verbessern.
- Modul 1: Testung und Validierung innovativer biotechnologischer Prozesse; gefördert werden anwendungsorientierte Kurzvorhaben mit bis zu 12 Monaten Laufzeit; möglich sind Einzelvorhaben von Unternehmen oder Verbundvorhaben unter industrieller Führung mit bis zu drei Partnern; akademische Partner können eingebunden werden
- Mögliche Themen Modul 1: biobasierte Plattformchemikalien, Feinchemikalien, Schmierstoffe, Kleber, Beschichtungen, Proteine für Lebens- oder Futtermittel sowie funktionale Proteine und Peptide für technische Anwendungen
- Modul 2: Aufbau eines deutschen Netzwerks von Forschungs- und Technologieinfrastrukturen als Vorbereitung der deutschen Beteiligung an IBISBA-ERIC; gefördert wird ein Verbundprojekt mehrerer Partner mit bis zu 18 Monaten Laufzeit
- Förderhöhe: bis zu 90.000 Euro je Partner und Modul, inklusive Projektpauschale
- Verfahren: Einreichung einer Projektskizze über easy-Online; Umfang maximal 5 Seiten; ausgewählte Skizzen werden zur förmlichen Antragstellung aufgeforderten
- Fristen: Modul 2 bis 10.08.2026, Modul 1 bis 07.09.2026
- Projektträger/Kontakt: Projektträger Jülich; Dr. Thomas Nachreiner, Tel. +49 02461 61-85429, t.nachreiner@ptj.de; Dr. Ralf Jossek, Tel. +49 02461 61-3720, r.jossek@ptj.de
Weiterführende Informationen sind auf der Seite des BMFTR sowie der Seite des PTJ zu finden.
Die Fördermaßnahme unterstützt transnationale Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die zu resilienten und nachhaltigen Wertschöpfungsketten für metallische und mineralische Rohstoffe beitragen. Im Rahmen der europäischen Partnerschaft „Raw Materials for the Green and Digital Transition“ (RAMP) sollen anwendungsorientierte und vorwettbewerbliche Lösungen entlang der Rohstoff-Wertschöpfungskette entwickelt werden – von der Primär- und Sekundärrohstoffgewinnung über ressourceneffiziente Produktion bis zu Kreislaufwirtschaft, Wiederverwendung und Recycling.
- Themenfelder 1. Call 2026: resiliente Versorgung aus Primärquellen, Nutzung von Sekundärrohstoffquellen, effizienter Rohstoffeinsatz in Design und Produktion, Überwindung technologischer Kreislaufwirtschaftsbarrieren, Umsetzung von Kreislaufwirtschaft sowie innovative Analyseansätze für Rohstoff-Wertschöpfungsketten
- Zielgruppe: antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen von Kommunen, Ländern und Bund sowie Verbände und weitere gesellschaftliche Organisationen wie Stiftungen, Vereine und NGOs
- Förderung: risikoreiche, anwendungsorientierte und vorwettbewerbliche FuE-Arbeiten in transnationalen Verbundvorhaben; angestrebt wird eine Erhöhung des Technologiereifegrads um mindestens eine TRL-Stufe
- Förderhöhe: nicht rückzahlbare Zuwendung mit maximal 300.000 Euro je Partner (Koordination: max. 350.000 Euro) bei einer Laufzeit von in der Regel bis zu 36 Monaten
- Verfahren: zweistufig mit Pre-Proposal (Ideenskizze) und anschließendem Full Proposal (Projektvorschläge) für ausgewählte Konsortien
- Frist 1. Stufe: 22. September 2026, 15:00 Uhr MESZ (Frist für die zweite Stufe ist der 15. Februar 2027, 15:00 Uhr MEZ)
- Projektträger/Kontakt: Projektträger Jülich; Kontakt über ptj-ramp@ptj.de
Weiterführende Informationen sind auf der Seite des BMFTR sowie der Seite des PTJ zu finden.
Ziel ist es, über länderübergreifende Zusammenarbeit die Wertschöpfungskette Wald-Holz und das Ökosystem Wald zu stärken, nachhaltige und zirkuläre Bioökonomie auf Basis von Waldressourcen zu fördern und Beiträge zu Klimaschutz, Klimaanpassung, Biodiversität, Bodengesundheit und Ressourcensouveränität zu leisten.
- Themenfelder 1. Call: klimaresiliente Waldsysteme, adaptive und multifunktionale Forstwirtschaftssysteme, Holz und innovative Holzprodukte sowie forstliche Wertschöpfungsketten, Märkte und Governance
- Zielgruppe: antragsberechtigt sind u. a. Hochschulen, Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- Art der Förderung: transnationale FuEuI-Verbundvorhaben; zweistufiges Verfahren mit Pre-Proposal und Full Proposal
- Förderhöhe: geplantes Gesamtfördervolumen: über 40 Mio. Euro
- Frist: Joint Calls werden jährlich auf der FONA-Seite veröffentlicht; Erster Call: „FOREST | Pathways“ soll ab 15. September 2026 für transnationale Projektvorschläge geöffnet werden; Projektstarts: erste Hälfte 2028
- Projektträger/Kontakt: Projektträger Jülich; Kontakt u. a. über ptj-forest-calls@ptj.de
Weiterführende Informationen sind auf der Seite des BMFTR zu finden.
Der Förderaufruf unterstützt anwendungsorientierte, vorwettbewerbliche FuE-Projekte der industriellen Biotechnologie mit internationaler Eureka-Kooperation. Ziel ist es, biotechnologische Verfahren und Produkte schneller in die industrielle Anwendung zu überführen und die Wettbewerbsfähigkeit des Innovationsstandorts Deutschland zu stärken. Die deutsche Förderung erfolgt im Rahmen der Bekanntmachung „Zukunftstechnologien für die industrielle Bioökonomie“ und setzt eine signifikante Beteiligung von KMU auf deutscher Seite voraus.
- Themenfelder: nachhaltige Bioprozesse für die Industrie, neuartige bioökonomische Produkte, disruptive Ansätze der industriellen Bioökonomie
- Beispielthemen:erneuerbare Kohlenstoffquellen wie biogene Reststoffe, CO₂ oder Sekundärrohstoffe; biotechnologische Plattform- und Feinchemikalien; Inhaltsstoffe/Additive; neue Lebensmittel durch Präzisionsfermentation oder Zellkultivierung
- Zielgruppe: KMU; Verbünde mit wissenschaftlichen oder industriellen Partnern möglich. Ohne KMU-Beteiligung auf deutscher Seite nicht förderfähig
- Förderstruktur: zweistufig; zunächst englischsprachiger Eureka-Projektantrag über das Eureka-Portal, danach förmlicher deutscher Förderantrag nach Aufforderung
- Förderhöhe: Zuwendung pro deutschem Partner sollte 500.000 € inklusive Projektpauschale nicht überschreiten
- Frist: Eureka-Projektanträge bis 25. September 2026
- Projektträger/Kontakt: Projektträger Jülich; Kontakt u. a. über ptj-bio-innopro@fz-juelich.de
Weiterführende Informationen sind auf der Seite des BMFTR zu finden.
Der Förderaufruf des BMFTR unterstützt den Aufbau eines anwendungsorientierten Innovationshubs für Zellkultivierung und Präzisionsfermentation. Ziel ist es, Wissenschaft und Wirtschaft zu bündeln, Plattformtechnologien für biotechnologisch hergestellte Lebensmittel zu entwickeln und den Transfer in wirtschaftliche Anwendungen voranzutreiben. Der Aufruf nimmt Bezug auf die Rahmenbekanntmachung „Zukunftstechnologien für die industrielle Bioökonomie“ und adressiert den Themenbereich „Neuartige bioökonomische Produkte“.
- Fördergegenstand: Innovationshub mit Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft zur biotechnologischen Herstellung neuer Lebensmittel durch Zellkultivierung und Präzisionsfermentation
- Inhalte: u. a. stabile Zellkultursysteme, skalierbare Bioreaktor- und Prozesstechnologien, Medien- und Supplemententwicklung, geschlossene Produktionssysteme, Biodruck und lebensmitteltaugliche Echtzeit-Sensorik
- Zielprodukte: Alternativen zu konventionellen Milch-, Fleisch- und Fischprodukten
- Förderstruktur: zweiphasig – zunächst bis zu sechs Monate Konzeptphase, anschließend Umsetzungsphase mit bis zu zwei Förderperioden à drei Jahre
- Förderhöhe: Konzeptphase: Einzelvorhaben bis 60.000 €; Umsetzungsphase: bis zu 15 Mio. € für die ersten drei Jahre, zweite Phase nach Zwischenbegutachtung
- Frist: Projektskizzen für die Konzeptphase bis 09.07.2026 über easy-Online; Start der Konzeptphase geplant zum 01.09.2026
- Projektträger/Kontakt: Projektträger Jülich; Ansprechpartner: Sebastian Schubert und Dr. Lisanne Kaminski
Weiterführende Informationen sind auf der Seite des BMFTR zu finden.
Der Förderaufruf „Demonstrationsbetriebe Integrierter Pflanzenbau im Bereich Freilandgemüsebau“ sucht Betriebe in der Modellregion Brandenburg, die innovative und bislang wenig etablierte Verfahren des Freilandgemüsebaus in der Praxis demonstrieren. Im Fokus stehen ressourcenschonende Ansätze für Nährstoff- und Wassermanagement sowie integrierten Pflanzenschutz, insbesondere unter regionalen Herausforderungen wie sandigen Böden, Wasserknappheit und Extremwetter.
- Fördermöglichkeiten: Betriebe erhalten fachliche Begleitung bei Planung, Umsetzung und Auswertung; für Demonstrationsbetriebe ist eine anteilige Förderung vorhabenbezogener Investitionskosten möglich
- Verfahren und Antragstellung: Interessierte Gemüsebaubetriebe aus der Modellregion Brandenburg können bis zum 15. Juni 2026 eine formlose Interessenbekundung/Bewerbung bei der BLE einreichen; eine vorherige Beratung mit der agrathaer GmbH bzw. dem IGZ ist erwünscht
Weiterführende Informationen sind im Bundesanzeiger zu finden.
Die KfW-Förderung unterstützt Kommunen bei der Erstellung integrierter energetischer Quartierskonzepte sowie beim Aufbau eines Sanierungsmanagements, das die Umsetzung dieser Konzepte über mehrere Jahre koordiniert. Ziel ist es, durch quartiersbezogene Strategien die Energieeffizienz von Gebäuden und Infrastrukturen zu steigern, den Einsatz erneuerbarer Energien voranzubringen und damit einen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klima- und Wärmewendeziele zu leisten.
- Förderfähige Maßnahmen: Komponente A: Erstellung integrierter Quartierskonzepte (inkl. Machbarkeitsstudien, soweit ins Konzept eingebettet; Fokus u.a. auf Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Klimaanpassung, grüne und blaue Infrastruktur, Mobilität, Digitalisierung); Komponente B: Sanierungsmanagement (max. 5 Jahre) zur Koordination der Umsetzung, Akteursbeteiligung, Öffentlichkeitsarbeit, Monitoring und Wissenstransfer
- Antragsberechtigte: Kommunale Gebietskörperschaften, Eigenbetriebe und Zweckverbände; Weiterleitung möglich an Stadtwerke, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Eigentümer sowie Bürgerenergiegenossenschaften; interkommunale Anträge zulässig
- Förderquote & Höchstbeträge: 75 % der förderfähigen Ausgaben (90 % für finanzschwache Kommunen); bis zu 200.000 € je integriertes Quartierskonzept, bis zu 400.000 € je Quartier für das Sanierungsmanagement; Zuschüsse unter 5.000 € werden nicht ausgezahlt; Mindestens 5 % Eigenanteil müssen von der Kommune bzw. begünstigtem Dritten selbst getragen werden
- Verfahren und Antragstellung: Antrag vor Vorhabenbeginn direkt bei der KfW (Niederlassung Berlin) mit Formular Nr. 600 000 2111; Programmnummer 432; Konzeptförderung: Auszahlung nach Prüfung des Verwendungsnachweises und Einreichung des fertigen Konzepts; Sanierungsmanagement: Mittelabruf im 6‑Monats-Rhythmus, Schlussrate nach Verwendungsnachweis inkl. Abschlussbericht und Darstellung der Energie- und CO₂-Einsparungen
Weiterführende Informationen sind im Merkblatt sowie auf der KfW-Internetseite zu finden.
Mit dem Aufruf fördert das BMLEH praxisnahe Projekte, die innovative und langfristig wirkende Maßnahmen zum Humusaufbau und -erhalt in landwirtschaftlich genutzten Böden adressieren. Ziel ist die Stärkung des Klimaschutzes mittels Kohlenstoffbindung durch Humus sowie die Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit und landwirtschaftlicher Nachhaltigkeit. Gefördert werden insbesondere angewandte Forschungs- und Demonstrationsvorhaben in Kooperation zwischen Wissenschaft und Praxis, mit besonderem Fokus auf wirtschaftlicher und ökologischer Effektivität.
- Fördergegenstand: Innovative, praxisnahe Maßnahmen in Anbausystemen, technische Verfahren, Sortenentwicklung, Methodenentwicklung und Wissenstransfer
- Teilnahme: Hochschulen, außeruniversitäre Institute, Unternehmen sowie landwirtschaftliche Betriebe mit Sitz in Deutschland; Verbundprojekte bevorzugt
- Förderumfang: Personal-, Sach- und Reisemittel, Ausrüstung/Instrumente, vorhabenbezogene Maschinen (bei Nachweis), Anlagenteile, Aufwandsentschädigung für Demonstrationsbetriebe (max. 35€/h)
- Termine/Fristen: Einreichung von Skizzen jederzeit über easy-Online (vorherige Abstimmung mit der FNR empfohlen)
Weiterführende Informationen sind in der Bekanntmachung zu finden.
Gefördert werden risikoreiche, vor-wettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsprojekte kleiner und mittlerer Unternehmen (sowie mittelständischer Firmen) im Bereich Werkstoff- und Materialinnovationen. Die Vorhaben müssen sich im TRL-Bereich 3 – 6 bewegen und den technologischen Reifegrad des entwickelten Materials um mindestens eine Stufe erhöhen. Im Mittelpunkt steht stets die Materialentwicklung selbst; Herstell- oder Bearbeitungsprozesse dürfen nur dann mitbearbeitet werden, wenn sie unmittelbar zu signifikant verbesserten Materialeigenschaften führen. Projekte zu Nahrungs-, Futter-, Genussmitteln, Kosmetika, Batterietechnologie oder rein softwarebasierten Lösungen sind ausgeschlossen. Jedes Vorhaben muss ein tragfähiges Digitalisierungskonzept (Thema a) einbinden und mindestens eines der weiteren Themen b – f substantiell bearbeiten, um förderfähig zu sein.
- Themenbereiche: a) digitale Abbildung von Material- und Produkteigenschaften, b) neue oder stark verbesserte funktionale Eigenschaften, c) ökonomische Nachhaltigkeit, d) ökologische Nachhaltigkeit, e) bioinspirierte und „smarte“ Materialien, f) Vitalität und Sicherheit
- Laufzeit: zwei Jahre (in begründeten Fällen bis drei Jahre)
- Verfahren: zweistufig (Stichtage sind zwei Mal jährlich jeweils zum 15. April und 15. Oktober)
Weiterführende Informationen sind in der Bekanntmachung zu finden.
Die Förderinitiative ist Teil des BMFTR-Programms „Mat2Twin“ und des Rahmenprogramms „Forschung und Innovation für Technologische Souveränität 2030“. Sie zielt darauf ab, originelle, risikoreiche und disruptive Ideen im Bereich der Material- und Werkstoffforschung systematisch zu fördern. Gefördert werden vorwettbewerbliche Einzelprojekte an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die sich auf Machbarkeitsnachweise (Proof of Concept) unkonventioneller Hypothesen, Technologien oder Verfahren konzentrieren. Eine unmittelbare Praxisumsetzung ist nicht erforderlich, aber Anschlüsse an Folgevorhaben oder Ausgründungen im Erfolgsfall werden angestrebt.
- Förderziel / Zweck: Förderung origineller, hochriskanter Forschungsansätze im Bereich Material- und Werkstoffinnovation – insbesondere für Machbarkeitsnachweise disruptiver Konzepte
- Zielgruppe: Einzelanträge von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Wirtschaftlich tätige Einrichtungen sind grundsätzlich nicht antragsberechtigt (außer bei klarer Trennung von nichtwirtschaftlicher Tätigkeit)
- Förderumfang & -zeitraum: Nicht rückzahlbarer Zuschuss über maximal 18 Monate. Förderung bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, plus pauschal 20 % für Einrichtungen im nichtwirtschaftlichen Bereich
- Verfahren: Zweistufiges Verfahren – zunächst Projektskizze (Stichtage 1. November 2025, 1. Juni 2026, 1. Juni 2027, 1. Juni 2028, 1. Juni 2029), dann nach positiver Auswahl ein vollständiger Antrag über das Portal „easy-Online“
Weiterführende Informationen sind in der Bekanntmachung zu finden.
Im Zentrum steht die Förderung des Transfers biobasierter Produkte und Verfahren aus dem Labor in die industrielle Anwendung. Ziel ist es, nachhaltige Wertschöpfungsnetzwerke zu etablieren, Treibhausgasemissionen zu reduzieren und regionale Bioökonomie‑Cluster aufzubauen. Das Programm – Teil der nationalen Bioökonomiestrategie – richtet sich an Unternehmen (insbesondere KMU, Start‑ups, mittelständische Betriebe), Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Die Förderung erfolgt in vier Bausteinen: A) Produkt- und Verfahrensentwicklung, B) Anlagenplanung, C) Bau von Demonstrationsanlagen sowie D) Innovationscluster. Das Verfahren ist zweistufig (Skizze → Vollantrag) mit regelmäßigen Einreichungsterminen.
- Förderziel: Skalierung biobasierter Verfahren, Integration in industrielle Netzwerke, Aufbau regionaler Innovationscluster, Beitrag zu Ressourceneffizienz und Klima‑Zielen
- Skizzenfristen: Für A, B, D: 15. Jan 2025, danach 15. Apr & 15. Okt jährlich. Für C: jährlich ab 15. Okt (erstmalig 2025)
- Laufzeit: Richtlinie gültig bis 30. Juni 2027, Verlängerung bis 31. Dez 2028 möglich
- Träger: VDI Technologiezentrum GmbH, Düsseldorf; zuständig für Bewilligung, Beratung, easy‑Online‑Antragssystem
Weiterführende Informationen sind in der Bekanntmachung zu finden.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert im Rahmen des Fachprogramms „Zukunft der Wertschöpfung“ interdisziplinäre Verbundprojekte, die als „Internationale Orte der Innovation“ fungieren. Ziel ist es, Zukunftsperspektiven international vernetzter Wertschöpfung zu erforschen, Wissenschaftskooperationen mit Nachwuchsforschenden weltweit zu ermöglichen, technologische Souveränität in Deutschland zu stärken und neue Formen der Zusammenarbeit über Fach- und Landesgrenzen hinweg zu entwickeln.
- Förderziele: (1) Erforschung zukünftiger internationaler Wertschöpfungskonzepte mit Fokus auf Industrie 4.0, KI und digitale Kooperationen, (2) Aufbau internationaler Forschungskollaborationen mit NachwuchswissenschaftlerInnen, (3) Stärkung technologischer Souveränität durch Frühzeitigkeit und Kontrolle über Wertschöpfungsprozesse, (4) Entwicklung neuer, interdisziplinärer Methoden und wissenschaftlicher Orte für Innovations‑ und Diskursarbeit
- Zielgruppen: Promovierte Forschende (z. B. Postdocs) in interdisziplinären Teams – naturwissenschaftlich-technische und nicht-technische Disziplinen – mit Aufenthalt in Deutschland in Kooperation mit ausländischer Partnerperson
- Einreichung: Zweistufiges Verfahren; Skizzen sind bis 15. Juli 2025, 15. Januar 2026, 15. Juli 2026, 15. Januar 2027, 15. Juli 2027 einzureichen (easy-Online)
Weiterführende Informationen sind in der Bekanntmachung zu finden.
Der Brandenburgische Innovationsgutschein (BIG) 2025 unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (inklusive Handwerksbetriebe) dabei, Forschungseinrichtungen in ihre Innovationsprozesse einzubinden und neue oder deutlich verbesserte Produkte, Verfahren, Dienstleistungen sowie Organisations- und Prozessinnovationen zu realisieren. Die am 24. April 2025 veröffentlichte Richtlinie wird von der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) umgesetzt. Anträge sind nach einer obligatorischen Beratung durch die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB) vollständig online über das ILB-Portal einzureichen; förderfähig sind nur Vorhaben, die noch nicht begonnen wurden und deren Zuwendung im Einzelfall mindestens 2.500 € beträgt.
- Förderinstrumente und -quote: (1) Kleiner BIG-Transfer – Machbarkeitsstudien, bis 5.000 € (100 %), (2) Großer BIG-Transfer – F&E-Vorarbeiten, bis 15.000 € (50 %), (3) BIG-FuE – marktnahe F&E-Projekte, bis 100.000 € (50 %)
- Projektlaufzeiten: 6 Monate (Transfer) bzw. 24 Monate (FuE)
- Einreichung: obligatorische fachliche Beratung durch die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg (WFBB), anschließend Vollantrag über das Online-Portal der ILB, keine festen Stichtage (Einreichungen laufend möglich)
Weiterführende Informationen, Teilnahmebedingungen und die Möglichkeit der Einreichung von Anträgen sind auf der Internetseite der ILB zu finden.
Gefördert werden marktorientierte Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie Transformationsvorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen, die neue Lösungen für Produktion, Dienstleistung und Arbeit entwickeln, insbesondere unter Einsatz moderner Digitalisierungstechnologien und nachhaltiger Wertschöpfungskonzepte.
- Förderziel: Stärkung des Innovations- und Wettbewerbspotenzials in allen Bereichen und Formen der betrieblichen Wertschöpfung
- Zielgruppen: deutsche KMU (inkl. Start-ups) und mittelständische Unternehmen; Hochschulen und außeruniversitäre Forschung können als Partner beteiligt werden
- Fördersätze: bis zu 50 % der beihilfefähigen Kosten; KMU können durch Aufschläge und bei wirksamer Zusammenarbeit ihre Quote auf maximal 80 % erhöhen
- Projektlaufzeiten: in der Regel bis zu drei Jahre
- Antragsverfahren: zweistufig, Projektskizze in elektronischer Form über das Internetportal PT-Outline; Skizzen können jederzeit eingereicht werden, Bewertungsstichtage sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober
Weiterführende Informationen und Teilnahmebedingungen sind in der Bekanntmachung, der entsprechenden BMBF-Broschüre sowie auf der BMFTR-Webseite zu finden.
Die Fördermaßnahme unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie mittelständische Betriebe dabei, ihr Innovationspotenzial im Bereich der Bioökonomie zu nutzen. Gefördert werden risikoreiche, anwendungsnahe Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die biobasiertes Wissen und Technologien in nachhaltige, klimaneutrale Produkte, Prozesse und Dienstleistungen überführen.
- Themen: u. a. neue Bioraffineriekonzepte, ressourcenschonende Verfahren in der Industrie, biobasierte Methoden zur CO₂-Konversion oder Herstellung von Feinchemikalien, der Einsatz nachwachsender Rohstoffe, bioabbaubare Materialien sowie digitale Verfahren zur Prozessoptimierung
- Zuwendungsempfänger: deutsche KMU (inkl. Start-ups) und mittelständische Unternehmen; Hochschulen und Forschungseinrichtungen als Partner möglich
- Projektlaufzeit & Finanzierung: in der Regel drei Jahre; bis 50 % (Unternehmen), bis 100 % + 20 % HGPa (nicht-wirtschaftliche Partner); Zuschusshöhe projektabhängig
- Antragsverfahren: zweistufig über easy-Online (Skizze → Vollantrag), Skizzen können jederzeit eingereicht werden, Bewertungsstichtage sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober
Weiterführende Informationen sind in der Bekanntmachung sowie auf der Internetseite des PTJ zu finden.
