Herstellung

Für gewerbliche Zwecke darf Rohwolle unbehandelt zwar nicht für die Auf- oder Einbringung in den Boden angeboten werden, ist nach der VO (EG) Nr. 1069/2009 als tierisches Nebenprodukt der Kategorie 3 (Artikel 10) aber für die Herstellung von organischen Dünge- oder Bodenverbesserungsmitteln zugelassen (Artikel 14). Diese dürfen jedoch nur in Verkehr gebracht und verwendet werden, wenn während des Herstellungsprozesses z.B. eine Drucksterilisation zur Verhinderung von Gefahren für Mensch und Tier stattgefunden hat (Artikel 32). Dies kann z.B. über Pelletierungsverfahren erreicht werden, welchen meist eine Zerkleinerung und Trocknung der Rohwolle vorausgeht. Auch eine Kompostierung der Wolle ist möglich, wenn während des Rottevorgangs über mehrere Stunden eine Temperatur von 75 °C erreicht und gehalten werden kann.

Anforderungen

Neben der Pflicht zur Hygienisierung müssen Düngemittel auf der Basis von Tierwolle auch entsprechend der Düngemittelverordnung z.B. unter Angabe der Nährstoffgehalte gekennzeichnet sein.

Produkte

Bereits am Markt etabliert sind Düngepellets, die teilweise oder zu 100 % aus gepresster Tierwolle (Schaf, Alpaka, Ziege u.a.) bestehen.

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