Fördermöglichkeiten für Maßnahmen zur Planung und Umsetzung mit nachwachsenden Rohstoffen
Die Nutzung nachwachsender Rohstoffe gewinnt sowohl aus ökologischen als auch aus wirtschaftlichen Gründen stetig an Bedeutung. Um die Entwicklung und Nutzung von innovativen Maßnahmen und Technologien bei der Herstellung und Verarbeitung nachwachsender Rohstoffe zu fördern, stehen verschiedene Instrumente zur Verfügung.
Anstelle des ausgelaufenen EU-Rahmenprogramms Horizon 2020 können Forschungseinrichtungen und Unternehmen ihre Projekte inzwischen im Nachfolgeprogramm Horizon Europe (2021 – 2027) einreichen; dort deckt insbesondere Cluster 6 „Food, Bioeconomy, Natural Resources, Agriculture and Environment“ die Bioökonomie-Themen ab.
Fördermittel für den ländlichen Raum werden aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bereitgestellt, jedoch seit 2023 über den deutschen GAP-Strategieplan 2023 – 2027 umgesetzt.
Auf europäischer Ebene finanziert außerdem das 2021 gegründete Circular Bio-based Europe Joint Undertaking (CBE JU) – eine 2-Milliarden-Euro-Partnerschaft zwischen EU und Bio-based Industries Consortium – wettbewerbsfähige, kreislauforientierte biobasierte Industrien; aktuelle Ausschreibungen und Antragsunterlagen stehen auf der CBE-JU-Website zur Verfügung.
In Deutschland hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft sein bisheriges Programm „Nachwachsende Rohstoffe“ 2024 zum Förderprogramm Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen (FPNR) weiterentwickelt; die Projektträgerschaft liegt weiterhin bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR).
Bioenergieforschung wird beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (vormals BMWK) inzwischen im 7. Energieforschungsprogramm fortgeführt; das frühere BMWK-Teilprogramm „Energetische Biomassenutzung“ läuft dort themenbezogen weiter, spezifische Ausschreibungen erscheinen bedarfsabhängig. Für Industrieprojekte ist zudem die steuerliche Forschungszulage nach dem Forschungszulagengesetz interessant, die bis zu einer Million Euro pro Jahr deckt und seit 2020 für alle F&E-Aufwendungen – einschließlich Bioökonomie-Vorhaben – beantragt werden kann.
Private Fördermittel sind und bleiben eine weitere Option: Beispielweise unterstütz die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) Umwelt- und Ressourcenschutzprojekte pro Vorhaben mit üblicherweise 100.000 bis 400.000 Euro; Projekte bis 175.000 Euro kann das DBU-Generalsekretariat selbst bewilligen. Im DBU-Programm „Green Start-up“ erhalten neu gegründete Umwelt-Start-ups bis zu 125.000 Euro Zuschuss für einen Zeitraum von 24 Monaten.
Insgesamt stehen Unternehmen und Forschungseinrichtungen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um ihre Projekte im Bereich der nachwachsenden Rohstoffe zu finanzieren. Eine Kombination aus öffentlichen und privaten Fördermöglichkeiten kann dabei helfen, die Projekte erfolgreich umzusetzen und einen Beitrag zur Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung zu leisten.
Auswahl aktueller Richtlinien & Förderaufrufe
Die folgende Übersicht enthält eine Auswahl aktueller Förderrichtlinien und -aufrufe und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Alle Angaben sind ohne Gewähr bezüglich deren Aktualität oder Vollständigkeit. Die Inhalte der einzelnen Förderbekanntmachungen, Förderrichtlinien und Aufrufe wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengefasst. Weiterführende Informationen, detaillierte Bedingungen und aktuelle Fristen sind direkt über die Verlinkungen bei den zuständigen Bundesministerien und Projektträgern abrufbar. Für die Inhalte der externen Seiten wird keine Verantwortung übernommen.
Gefördert werden risikoreiche, vor-wettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsprojekte kleiner und mittlerer Unternehmen (sowie mittelständischer Firmen) im Bereich Werkstoff- und Materialinnovationen. Die Vorhaben müssen sich im TRL-Bereich 3 – 6 bewegen und den technologischen Reifegrad des entwickelten Materials um mindestens eine Stufe erhöhen. Im Mittelpunkt steht stets die Materialentwicklung selbst; Herstell- oder Bearbeitungsprozesse dürfen nur dann mitbearbeitet werden, wenn sie unmittelbar zu signifikant verbesserten Materialeigenschaften führen. Projekte zu Nahrungs-, Futter-, Genussmitteln, Kosmetika, Batterietechnologie oder rein softwarebasierten Lösungen sind ausgeschlossen. Jedes Vorhaben muss ein tragfähiges Digitalisierungskonzept (Thema a) einbinden und mindestens eines der weiteren Themen b – f substantiell bearbeiten, um förderfähig zu sein.
- Themenbereiche: a) digitale Abbildung von Material- und Produkteigenschaften, b) neue oder stark verbesserte funktionale Eigenschaften, c) ökonomische Nachhaltigkeit, d) ökologische Nachhaltigkeit, e) bioinspirierte und „smarte“ Materialien, f) Vitalität und Sicherheit
- Laufzeit: zwei Jahre (in begründeten Fällen bis drei Jahre)
- Verfahren: zweistufig (Stichtage sind zwei Mal jährlich jeweils zum 15. April und 15. Oktober)
Weiterführende Informationen sind in der Bekanntmachung zu finden.
Die Richtlinie zielt darauf ab, Hochschulen als Treiber nachhaltiger Transformation zu stärken. Gefördert werden Verbundprojekte, in denen Hochschulen gemeinsam mit Städten, Kommunen und regionalen Partnern innovative Lösungen für Klimaneutralität, Ressourcenschonung, Biodiversität und nachhaltige Entwicklung erproben. Hochschulen sollen dabei als Innovationslabore fungieren und gemeinsam mit Partnern praxisnahe Konzepte entwickeln, die skalierbar und übertragbar sind. Neben F&E-Projekten wird auch ein wissenschaftliches Begleitprojekt gefördert, das Vernetzung und Wirkungsmonitoring unterstützt.
- Förderziel: Nachhaltige Transformation von Hochschulen und ihren Städten/Regionen durch praxisnahe Innovationen
- Förderbereich: F&E-Projekte zu Themen wie Mobilität, Flächennutzung, nachhaltiges Wirtschaften, Biodiversität, Klimaanpassung
- Laufzeit: in der Regel drei Jahre (Begleitprojekt bis zu vier Jahre)
- Verfahren: zweistufig (Skizze 17. November 2025, anschließend Vollantrag)
Weiterführende Informationen sind in der Bekanntmachung zu finden.
Die Richtlinie fördert Forschungsprojekte, die das Potenzial von Kulturerbe zur Bewältigung aktueller gesellschaftlicher Herausforderungen untersuchen. Ziel ist es, materielle und insbesondere immaterielle Kulturerbe-Praktiken (z. B. historische Bautechniken, soziale Praktiken, kulturelles Wissen) für eine nachhaltige, resiliente und pluralistische Gesellschaft nutzbar zu machen und zugleich Risiken der politischen Instrumentalisierung zu beleuchten. Gefragt sind inter- und transdisziplinäre Projekte, die in enger Kooperation mit Praxispartnern anwendungsbezogene Lösungen entwickeln. Ein Schwerpunkt liegt auf immateriellem Kulturerbe, auch aus migrantisch geprägten Gemeinschaften. Nicht gefördert werden reine Restaurierungs- oder Digitalisierungsarbeiten.
- Förderbereich: Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften mit Praxisbezug
- Themenfelder: nachhaltige Techniken, gesellschaftlicher Zusammenhalt, politische Instrumentalisierung von Kulturerbe
- Projektart: Interdisziplinäre Einzel- oder Verbundprojekte mit Laufzeit bis zu 3 Jahren; Fokus auf Wissenschaftskommunikation und Transfer in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft
- Verfahren: Zweistufiges Verfahren über das elektronische Portal easy-Online (Projektskizze bis 30. November 2025)
Weiterführende Informationen sind in der Bekanntmachung zu finden.
Die Förderinitiative ist Teil des BMFTR-Programms „Mat2Twin“ und des Rahmenprogramms „Forschung und Innovation für Technologische Souveränität 2030“. Sie zielt darauf ab, originelle, risikoreiche und disruptive Ideen im Bereich der Material- und Werkstoffforschung systematisch zu fördern. Gefördert werden vorwettbewerbliche Einzelprojekte an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die sich auf Machbarkeitsnachweise (Proof of Concept) unkonventioneller Hypothesen, Technologien oder Verfahren konzentrieren. Eine unmittelbare Praxisumsetzung ist nicht erforderlich, aber Anschlüsse an Folgevorhaben oder Ausgründungen im Erfolgsfall werden angestrebt.
- Förderziel / Zweck: Förderung origineller, hochriskanter Forschungsansätze im Bereich Material- und Werkstoffinnovation – insbesondere für Machbarkeitsnachweise disruptiver Konzepte
- Zielgruppe: Einzelanträge von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Wirtschaftlich tätige Einrichtungen sind grundsätzlich nicht antragsberechtigt (außer bei klarer Trennung von nichtwirtschaftlicher Tätigkeit)
- Förderumfang & -zeitraum: Nicht rückzahlbarer Zuschuss über maximal 18 Monate. Förderung bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, plus pauschal 20 % für Einrichtungen im nichtwirtschaftlichen Bereich
- Verfahren: Zweistufiges Verfahren – zunächst Projektskizze (Stichtage 1. November 2025, 1. Juni 2026, 1. Juni 2027, 1. Juni 2028, 1. Juni 2029), dann nach positiver Auswahl ein vollständiger Antrag über das Portal „easy-Online“
Weiterführende Informationen sind in der Bekanntmachung zu finden.
Der neunte EIP‑Agri‑Projektaufruf in Niedersachsen startet am 1. August 2025, die Frist für Projektskizzen endet am 15. Oktober 2025 um 12:00 Uhr. Die Skizzen sind bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen einzureichen. Gefördert werden Innovationsprojekte, die die Entwicklung neuer Erzeugnisse, Verfahren, Prozesse und Technologien in den Bereichen Agrar-, Forst- und Ernährungswirtschaft sowie im Gartenbau zum Ziel haben.
Projekte werden über die ELER‑Richtlinie gefördert, der Antrag erfolgt durch operationelle Gruppen (OG), also Zusammenschlüssen aus Praxis, Beratung und Forschung. OG müssen in Niedersachsen ansässig sein, externe Partner (z. B. aus Brandenburg) können aber beteiligt werden.
Thematische Schwerpunkte (u.a.):
- Entwicklung einer nachhaltigen und Ressourcen schonenden Bioökonomie
- Ressourcenschonende, tiergerechte Produktionssysteme (z. B. Stall der Zukunft, Antibiotikareduktion)
- Effizientes Nährstoff‑ und Pflanzenschutzmanagement inkl. Digitalisierung, Sensorik, neue Ausbringungstechniken
- Landbewirtschaftung zur Verbesserung der Treibhausgasbilanz (z. B. innovative Pflanzenbaukonzepte, Torfersatzstoffe)
Weiterführende Informationen sind auf der EIP-Internetseite sowie in der EIP Agri-Bekanntmachung zu finden.
Im Zentrum steht die Förderung des Transfers biobasierter Produkte und Verfahren aus dem Labor in die industrielle Anwendung. Ziel ist es, nachhaltige Wertschöpfungsnetzwerke zu etablieren, Treibhausgasemissionen zu reduzieren und regionale Bioökonomie‑Cluster aufzubauen. Das Programm – Teil der nationalen Bioökonomiestrategie – richtet sich an Unternehmen (insbesondere KMU, Start‑ups, mittelständische Betriebe), Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Die Förderung erfolgt in vier Bausteinen: A) Produkt- und Verfahrensentwicklung, B) Anlagenplanung, C) Bau von Demonstrationsanlagen sowie D) Innovationscluster. Das Verfahren ist zweistufig (Skizze → Vollantrag) mit regelmäßigen Einreichungsterminen.
- Förderziel: Skalierung biobasierter Verfahren, Integration in industrielle Netzwerke, Aufbau regionaler Innovationscluster, Beitrag zu Ressourceneffizienz und Klima‑Zielen
- Skizzenfristen: Für A, B, D: 15. Jan 2025, danach 15. Apr & 15. Okt jährlich. Für C: jährlich ab 15. Okt (erstmalig 2025)
- Laufzeit: Richtlinie gültig bis 30. Juni 2027, Verlängerung bis 31. Dez 2028 möglich
- Träger: VDI Technologiezentrum GmbH, Düsseldorf; zuständig für Bewilligung, Beratung, easy‑Online‑Antragssystem
Weiterführende Informationen sind in der Bekanntmachung zu finden.
Im Rahmen der Nationalen Bioökonomiestrategie fördert das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) die Entwicklung innovativer, biologischer Verfahren zum Schutz von Kulturpflanzen vor Schadinsekten, mit dem Ziel, Ernteverluste zu reduzieren, Biodiversität zu fördern und auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel weitestgehend zu verzichten. Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Unternehmen – insbesondere KMU – mit Sitz in Deutschland.
- Themenfelder: Biologische und digitale Methoden zur Insektenschutzforschung, Vermeidung von chemischen Pflanzenschutzmitteln, Resilienzförderung und Biodiversität
- Projektlaufzeit: Bis zu 4 Jahre
- Einreichung: Zweistufiges Verfahren; Projektskizze bis 3. November 2025 via easy-Online
Weiterführende Informationen sind in der Bekanntmachung zu finden.
Das Förderprogramm „Bioeconomy International 2026“ zielt auf die Entwicklung einer global nachhaltigen Bioökonomie. Gefördert werden vorwettbewerbliche Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben mit internationalen Partnern aus Ländern außerhalb Europas. Die Projekte sollen globale Herausforderungen wie Klimawandel, Ernährungssicherung, Ressourcenschutz und technologische Souveränität adressieren und dabei biologische Erkenntnisse, bioökonomische Produkte und Prozessinnovationen miteinander verknüpfen. Die Ergebnisse dürfen ausschließlich in Deutschland, im EWR, der Schweiz oder vormals kooperierenden Partnerländern verwertet werden.
- Themenfelder: Nachhaltige Bioprozesse, biobasierte Produkte, CO2-/Reststoffnutzung, digitale und konvergente Technologien
- Projektlaufzeit: Bis zu 3 Jahre
- Einreichung: Zweistufiges Verfahren; Projektskizze bis 18. November 2025 (13:00) via www.bioeconomy-international.de
Weiterführende Informationen sind in der Bekanntmachung zu finden.
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) fördert praxisorientierte F&E-Vorhaben zur Entwicklung resilienter Mischwälder im Rahmen des Förderprogramms „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“. Gesucht sind Projekte, die unmittelbar die waldbauliche/forsttechnische Betriebssteuerung unterstützen – von neuen Entscheidungsgrundlagen über Maschinen-/Gerätekonzepte bis zu Modellen und Waldökosystemforschung.
- Themenfelder: (1) Verfahrens- und Methodenentwicklung (praxisorientierte Entscheidungshilfen, Verfahren, Technologien und Technik inkl. KI, Bodenschutz, Arbeitssicherheit, Wirtschaftlichkeit), (2) Modellierung (u.a. standortsensitive Wachstums-/Verjüngungs-/Mortalitätsmodelle), (3) Waldökosystemforschung zu klimaangepassten Baumartenmischungen
- Anforderungen: TRL 5–6, hoher Innovationsgehalt und klarer Praxisnutzen, ausreichendes Markt-/Wertschöpfungspotenzial, Wissenstransfer in die Praxis
- Einreichung: Skizzen sind bis 17. November 2025 einzureichen (easy-Online)
Weiterführende Informationen sind in der Bekanntmachung zu finden.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert im Rahmen des Fachprogramms „Zukunft der Wertschöpfung“ interdisziplinäre Verbundprojekte, die als „Internationale Orte der Innovation“ fungieren. Ziel ist es, Zukunftsperspektiven international vernetzter Wertschöpfung zu erforschen, Wissenschaftskooperationen mit Nachwuchsforschenden weltweit zu ermöglichen, technologische Souveränität in Deutschland zu stärken und neue Formen der Zusammenarbeit über Fach- und Landesgrenzen hinweg zu entwickeln.
- Förderziele: (1) Erforschung zukünftiger internationaler Wertschöpfungskonzepte mit Fokus auf Industrie 4.0, KI und digitale Kooperationen, (2) Aufbau internationaler Forschungskollaborationen mit NachwuchswissenschaftlerInnen, (3) Stärkung technologischer Souveränität durch Frühzeitigkeit und Kontrolle über Wertschöpfungsprozesse, (4) Entwicklung neuer, interdisziplinärer Methoden und wissenschaftlicher Orte für Innovations‑ und Diskursarbeit
- Zielgruppen: Promovierte Forschende (z. B. Postdocs) in interdisziplinären Teams – naturwissenschaftlich-technische und nicht-technische Disziplinen – mit Aufenthalt in Deutschland in Kooperation mit ausländischer Partnerperson
- Einreichung: Zweistufiges Verfahren; Skizzen sind bis 15. Juli 2025, 15. Januar 2026, 15. Juli 2026, 15. Januar 2027, 15. Juli 2027 einzureichen (easy-Online)
Weiterführende Informationen sind in der Bekanntmachung zu finden.
Die Förderung zielt darauf ab, internationale kooperative Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte im Rahmen von Eureka zu unterstützen, die zirkuläre Wertschöpfungssysteme vorantreiben. Zielgruppen sind sowohl Unternehmen als auch Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen aus Deutschland. Gefördert werden Projekte mit Fokus auf nachhaltiges Design, langlebige Produkte, innovative Geschäftsmodelle und datenbasierte Kreislaufstrategien. Reine Recyclingprojekte sind ausgeschlossen.
- Förderziele: Förderung transnationaler, vorwettbewerblicher F&E-Projekte zur Entwicklung kreislauffähiger Wertschöpfungssysteme. Besonders unterstützt werden ganzheitliche Ansätze mit Wiederverwendung, nachhaltiger Produktgestaltung und innovativen Geschäftsmodellen.
- Zielgruppen: Antragstellende können gewerbliche Unternehmen (inkl. KMU), Hochschulen und außeruniversitäre Einrichtungen sein. Internationale Kooperationen im Eureka-Netzwerk sind erforderlich, rein nationale Projekte nur in Ausnahmefällen zulässig.
- Einreichung: Zweistufiges Verfahren; Skizzen müssen bis zum 30. September 2025 eingereicht werden (internationale Projekte: Eureka-Portal, nationale Projekte: easy-online).
Weiterführende Informationen sind in der Bekanntmachung zu finden.
Der Brandenburgische Innovationsgutschein (BIG) 2025 unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (inklusive Handwerksbetriebe) dabei, Forschungseinrichtungen in ihre Innovationsprozesse einzubinden und neue oder deutlich verbesserte Produkte, Verfahren, Dienstleistungen sowie Organisations- und Prozessinnovationen zu realisieren. Die am 24. April 2025 veröffentlichte Richtlinie wird von der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) umgesetzt. Anträge sind nach einer obligatorischen Beratung durch die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB) vollständig online über das ILB-Portal einzureichen; förderfähig sind nur Vorhaben, die noch nicht begonnen wurden und deren Zuwendung im Einzelfall mindestens 2.500 € beträgt.
- Förderinstrumente und -quote: (1) Kleiner BIG-Transfer – Machbarkeitsstudien, bis 5.000 € (100 %), (2) Großer BIG-Transfer – F&E-Vorarbeiten, bis 15.000 € (50 %), (3) BIG-FuE – marktnahe F&E-Projekte, bis 100.000 € (50 %)
- Projektlaufzeiten: 6 Monate (Transfer) bzw. 24 Monate (FuE)
- Einreichung: obligatorische fachliche Beratung durch die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg (WFBB), anschließend Vollantrag über das Online-Portal der ILB, keine festen Stichtage (Einreichungen laufend möglich)
Weiterführende Informationen, Teilnahmebedingungen und die Möglichkeit der Einreichung von Anträgen sind auf der Internetseite der ILB zu finden.
Das EU-Programm LIFE 2021 – 2027 fördert im Teilprogramm „Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität“ (LIFE ENV) Projekte, die Europas Übergang zu einer ressourcenschonenden, giftfreien, energieeffizienten und klimaresilienten Wirtschaft beschleunigen. Vorhaben müssen dazu beitragen, Abfall zu vermeiden, Stoffkreisläufe zu schließen, Wasser-, Luft- und Bodenqualität zu verbessern oder Chemikalienrisiken zu senken.
- Förderziel: Übergang zu kreislauforientierter, schadstoffarmer Wirtschaft; Verbesserung von Abfall-, Wasser-, Luft- und Bodenmanagement
- Themen: Abfallvermeidung und -verwertung, Kreislauflösungen in Produktion und Konsum, Wasser- und Luftqualität, Boden- und Chemikaliensicherheit, Umweltgovernance
- Zielgruppen: Öffentliche und private Organisationen in EU-/assoziierten Staaten
- Fördersätze: Bis 60 % (Standard-Action), im Teilprogramm „Naturschutz und Biodiversität“ sind 75 % möglich
- Projektlaufzeiten: typischerweise 3 – 5 Jahre
- Antragsverfahren: Einstufiger Vollantrag über das Funding-&-Tenders-Portal; Fristen jährlich, 2025-Call geöffnet seit 24. April 2025 (Einreichungsfrist endet am 23. September 2025 um 17:00)
Weiterführende Informationen und Teilnahmebedingungen sind in der Bekanntmachung sowie auf Bioökonomie.de zu finden.
Gefördert werden marktorientierte Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie Transformationsvorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen, die neue Lösungen für Produktion, Dienstleistung und Arbeit entwickeln, insbesondere unter Einsatz moderner Digitalisierungstechnologien und nachhaltiger Wertschöpfungskonzepte.
- Förderziel: Stärkung des Innovations- und Wettbewerbspotenzials in allen Bereichen und Formen der betrieblichen Wertschöpfung
- Zielgruppen: deutsche KMU (inkl. Start-ups) und mittelständische Unternehmen; Hochschulen und außeruniversitäre Forschung können als Partner beteiligt werden
- Fördersätze: bis zu 50 % der beihilfefähigen Kosten; KMU können durch Aufschläge und bei wirksamer Zusammenarbeit ihre Quote auf maximal 80 % erhöhen
- Projektlaufzeiten: in der Regel bis zu drei Jahre
- Antragsverfahren: zweistufig, Projektskizze in elektronischer Form über das Internetportal PT-Outline; Skizzen können jederzeit eingereicht werden, Bewertungsstichtage sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober
Weiterführende Informationen und Teilnahmebedingungen sind in der Bekanntmachung, der entsprechenden BMBF-Broschüre sowie auf der BMFTR-Webseite zu finden.
Finanziert werden bis zu zwei Nachwuchsforschergruppen an deutschen Hochschulen oder Forschungseinrichtungen, die über drei bis fünf Jahre eigenständig innovative Fragen des konstruktiven Holzbaus bearbeiten. Ziel ist es, den Holzanteil im Neubau, in der seriellen Sanierung und bei Nachverdichtungen deutlich zu erhöhen und damit Klimaschutz- sowie Ressourceneffizienzpotenziale des Rohstoffs Holz auszuschöpfen.
- Förderziel: Forschung zur stärkeren Nutzung von Holz im konstruktiven Wohn- und Nicht-Wohnbau, etwa durch seriellen Holzbau, BIM-gestützte Planung, Robotik, Ökobilanzierung oder Re-Use-Konzepte
- Förderinstrument: 1–2 Nachwuchsforschergruppen (NWG) mit bis zu fünf VZÄ; Leitung darf max. vier Jahre promoviert sein
- Projektlaufzeit: 3 Jahre (+ 2 Jahre nach Zwischenevaluierung möglich)
- Antragsverfahren: einstufig, Skizzenpflicht entfällt (obligatorische Vorab-Kontaktaufnahme mit FNR), Anträge bis zum 30. September 2025 über easy-Online
Weiterführende Informationen und Teilnahmebedingungen sind in der FNR-Pressemitteilung sowie in der Bekanntmachung zu finden.
Die Fördermaßnahme unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie mittelständische Betriebe dabei, ihr Innovationspotenzial im Bereich der Bioökonomie zu nutzen. Gefördert werden risikoreiche, anwendungsnahe Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die biobasiertes Wissen und Technologien in nachhaltige, klimaneutrale Produkte, Prozesse und Dienstleistungen überführen.
- Themen: u. a. neue Bioraffineriekonzepte, ressourcenschonende Verfahren in der Industrie, biobasierte Methoden zur CO₂-Konversion oder Herstellung von Feinchemikalien, der Einsatz nachwachsender Rohstoffe, bioabbaubare Materialien sowie digitale Verfahren zur Prozessoptimierung
- Zuwendungsempfänger: deutsche KMU (inkl. Start-ups) und mittelständische Unternehmen; Hochschulen und Forschungseinrichtungen als Partner möglich
- Projektlaufzeit & Finanzierung: in der Regel drei Jahre; bis 50 % (Unternehmen), bis 100 % + 20 % HGPa (nicht-wirtschaftliche Partner); Zuschusshöhe projektabhängig
- Antragsverfahren: zweistufig über easy-Online (Skizze → Vollantrag)
Weiterführende Informationen sind in der Bekanntmachung sowie auf der Internetseite des PTJ zu finden.