Fördermöglichkeiten für Maßnahmen zur Planung und Umsetzung mit nachwachsenden Rohstoffen

Die Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen gewinnt immer mehr an Bedeutung, nicht nur aus ökologischen Gründen, sondern auch aus wirtschaftlichen Aspekten. Um die Entwicklung und Nutzung von innovativen Maßnahmen und Technologien bei der Herstellung und Verarbeitung nachwachsender Rohstoffe zu fördern, stehen verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung.

Eine wichtige Fördermittelquelle ist die Europäische Union. Im Rahmen des Horizont 2020-Programms und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) können Unternehmen und Forschungseinrichtungen finanzielle Unterstützung beantragen. Dabei werden Projekte wie beispielsweise Anbau und Verarbeitung von nachwachsenden Rohstoffen, Bioenergie-Produktion und Technologien zur Wiederverwendung von Abfällen gefördert. Über eine öffentlich-private Partnerschaft zwischen der EU und dem Bio-based Industries Consortium (BIC) mit Sitz in Brüssel werden europaweit Projekte zur Förderung wettbewerbsfähiger biobasierter Industriezweige finanziert. Das gemeinsame Unternehmen für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa (CBE JU) wurde im Jahr 2021 gegründet und ist mit einem Budget von 2 Mrd. Euro ausgestattet. Informationen zu laufenden Förderaufrufen sowie zu Fördermittelanträgen werden auf der CBE JU website (https://www.cbe.europa.eu/) bereitgestellt.

Auch verschiedene staatliche Förderprogramme unterstützen die Nutzung nachwachsender Rohstoffe. Beispielsweise bieten das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK, ehem. BMWi) in Deutschland Programme zur Förderung von Biomasse und Bioökonomie an, wie das Programm „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“ (Projektträger FNR) und das Programm „Energetische Biomassenutzung“ (Projektträger Jülich). In Österreich gibt es das Programm „Nachhaltig Wirtschaften“ und in der Schweiz fördert das Bundesamt für Energie (BFE) die Erstellung von Bioenergie-Projekten.

Neben öffentlichen Förderungen gibt es auch private Fördermöglichkeiten, wie beispielsweise Stiftungen oder Investoren. Eine der bekanntesten Stiftungen in diesem Bereich ist die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU), die sich auf Umwelt- und Naturschutzprojekte spezialisiert hat. Investoren, die in die Entwicklung nachhaltiger Technologien investieren, können von staatlichen Vergünstigungen wie Steuervergünstigungen oder Abschreibungsmöglichkeiten profitieren.

Insgesamt stehen Unternehmen und Forschungseinrichtungen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um ihre Projekte im Bereich der nachwachsenden Rohstoffe zu finanzieren. Eine Kombination aus öffentlichen und privaten Fördermöglichkeiten kann dabei helfen, die Projekte erfolgreich umzusetzen und einen Beitrag zur Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung zu leisten.

Auswahl aktueller Richtlinien & Förderaufrufe

LIFE – Teilprogramm „Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität“

  • ​Die Europäische Union hat im Rahmen des LIFE-Programms den Aufruf 2025 des Teilprogramms „Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität“ gestartet. Gesucht werden Bioökonomie- und Umweltprojekte, die innovative Lösungen für Ressourcenschonung, Recycling, Abfall- und Emissionsminderung sowie eine insgesamt schadstofffreie, energieeffiziente und klimaresiliente Kreislaufwirtschaft entwickeln und in der Praxis demonstrieren. Förderfähig sind öffentliche und private Einrichtungen in der EU, darunter Forschungseinrichtungen, Unternehmen, Verbände und NGOs; grenzüberschreitende Kooperationen sind ausdrücklich erwünscht. Der Aufruf öffnet am 24. April 2025, Einreichungsfrist ist der 23. September 2025 um 17 Uhr. Anträge sind ausschließlich elektronisch über das EU Funding & Tenders Portal in das dortige „Electronic Submission System“ einzureichen; Papierunterlagen sind nicht zulässig. Jede teilnehmende Organisation legt dafür zunächst einen EU-Login-Account an und registriert sich im Portal. Der Aufruf läuft im Single-Stage-Verfahren, das heißt, es wird nur ein vollständiger Vollantrag abgegeben – eine vorausgehende Projektskizze ist nicht vorgesehen. Bewilligte Vorhaben erhalten bis zu 60 Prozent Förderquote, wobei der EU-Zuschuss je Projekt typischerweise zwischen zwei und zehn Millionen Euro liegt. Die Projektlaufzeit beträgt zwei bis zehn Jahre, und die Ergebnisse sollen deutlich über den Labormaßstab hinausgehen und eine Markteinführung anstreben. Weiterführende Informationen und Teilnahmebedingungen sind in der Bekanntmachung sowie auf Bioökonomie.de zu finden.

Förderrichtlinie KMU-innovativ: Zukunft der Wertschöpfung

  • ​Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert mit der Richtlinie „KMU-innovativ: Zukunft der Wertschöpfung“ marktorientierte Forschungs- und Entwicklungsprojekte von kleinen und mittleren Unternehmen, die neue Lösungen für Produktion, Dienstleistung und Arbeit entwickeln, insbesondere unter Einsatz moderner Digitalisierungstechnologien und nachhaltiger Wertschöpfungskonzepte. Die Bekanntmachung vom 28. Juni 2023, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 26. Juli 2023, sieht zwei Stichtage pro Jahr – 15. April und 15. Oktober – für die elektronische Einreichung von Projektskizzen über das Portal easy-Online vor; die bewilligten Vorhaben werden in der Regel zwei Jahre gefördert, bei bisher ESF-Plus-kofinanzierten Projekten bis zu dreißig Monate. efördert werden risikoreiche industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung mit einem Fördersatz von bis zu 50 Prozent der beihilfefähigen Kosten; KMU können durch Aufschläge und bei wirksamer Zusammenarbeit ihre Quote auf maximal 80 Prozent erhöhen, wobei die Beihilfeintensitäten und Kumulierungsregeln der AGVO einzuhalten sind. Die Änderung vom 8. Januar 2025, veröffentlicht am 23. Januar 2025, streicht für alle Einreichstichtage ab 15. April 2026 die ESF-Plus-Kofinanzierung und harmonisiert damit die thematische Ausrichtung der Richtlinie; zugleich gilt ab diesem Stichtag für Projekte ohne ESF-Bezug die Regellaufzeit von zwei Jahren. Weiterführende Informationen und Teilnahmebedingungen sind in der Bekanntmachung sowie in der entsprechenden BMBF-Broschüre zu finden.

Förderaufruf zur „Steigerung des Einsatzes von Holz im konstruktiven Wohn- und Nicht-Wohngebäudebau“

  • ​Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat über die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) einen Förderaufruf für Nachwuchsforschungsgruppen im konstruktiven Holzbau veröffentlicht. Bis zu zwei Gruppen mit maximal fünf Vollzeitstellen erhalten die Möglichkeit, drei Jahre lang – mit Option auf zwei weitere Jahre nach erfolgreicher Zwischenevaluierung – eigenständig Forschungsvorhaben zu leiten, die den Einsatz von Holz im Neubau sowie in der Sanierung und Nachverdichtung von Wohn- und Nichtwohngebäuden deutlich steigern. Gefördert werden Projekte aus Bauingenieurwesen, Architektur, Materialwissenschaft oder Verfahrenstechnik, die etwa seriellen Holzbau, Standardisierung und digitale Planungsmethoden wie BIM, robotergestützte Fertigung, Ökobilanzierungen oder Rückbau- und Re-Use-Konzepte voranbringen. Die Projekte müssen vollständig in Deutschland durchgeführt werden; assoziierte Industriepartner sind willkommen. Vor Antragstellung ist zwingend Kontakt mit der FNR aufzunehmen, um Struktur und Themenausrichtung der Gruppe abzustimmen und Zugang zum elektronischen Antragssystem easy-Online zu erhalten. Anträge können bis zum 30. September 2025 eingereicht werden; das Verfahren ist einstufig, alle Unterlagen müssen vollständig über easy-Online hochgeladen werden. Die Auswahl trifft das BMEL mit externer Begutachtung anhand formaler und fachlicher Kriterien, wobei Originalität, wissenschaftliche Qualität und Beitrag zur Stärkung des Holzbaus entscheidend sind. Weiterführende Informationen und Teilnahmebedingungen sind in der FNR-Pressemitteilung sowie in der Bekanntmachung zu finden.

Eureka-Förderaufruf zu kreislauffähiger Wertschöpfung

  • ​Der EUREKA‐Netzwerkaufruf „Circular Value Creation 2025“ fördert internationale FuE-Projekte, die neue Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen für eine zirkuläre Wertschöpfung entwickeln und dabei den gesamten Lebenszyklus – von Design und Produktion über Nutzung bis zu Wiederverwendung und Recycling – abdecken. Konsortien müssen aus mindestens zwei unabhängigen Organisationen aus mindestens zwei der beteiligten Länder bestehen; Finanzierungszusagen kommen u. a. aus Deutschland, Österreich, Belgien/Flandern, Kanada, Dänemark, Frankreich, Spanien, Schweden, Portugal und Südkorea. Projektanträge können zwischen dem 12. Juni und dem 30. September 2025 elektronisch eingereicht werden. Bewilligte Vorhaben erhalten nationale Fördermittel nach den jeweiligen Regeln der beteiligten Agenturen; pro Projekt sind in der Regel Laufzeiten von 12 bis 36 Monaten vorgesehen. Ziel des Aufrufs ist es, marktorientierte Innovationen zu ermöglichen, Ressourcen zu schonen und den Übergang zu einer kreislauforientierten Wirtschaft international voranzutreiben. Informationen und Teilnahmebedingungen sind auf der Eureka-Internetseite zu finden. Das b2match-Matchmaking-Tool dient als zentrale Partnerbörse für den EUREKA-Aufruf „Circular Value Creation 2025“. Teilnehmende Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen können dort Profile anlegen, Projektideen veröffentlichen, passende Kontakte finden und direkt bilaterale Online-Meetings vereinbaren – eine Voraussetzung, um rasch internationale Konsortien für die Antragsstellung zu bilden. Ergänzend wird auf derselben Plattform ein virtuelles „Brokerage Event“ angeboten, das vom 12. Mai bis 30. September 2025 läuft. Dort können sich Interessierte in einer Info- und Vernetzungsveranstaltung registrieren, mehr über den Aufruf erfahren und systematisch Partnergespräche buchen.

BMBF Ideenwettbewerb – Neue Produkte für die Bioökonomie

  • ​Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert mit der Bekanntmachung vom 19. Juli 2021 – ergänzt durch die Änderungsbekanntmachung vom 6. Februar 2024 – den zweistufigen Ideenwettbewerb „Neue Produkte für die Bioökonomie“ (NPB) zur Umsetzung der Nationalen Bioökonomiestrategie. Die Änderungsbekanntmachung präzisiert insbesondere die beihilfefähigen Kosten, die maximalen Beihilfeintensitäten für Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung sowie die Kumulierungsregeln nach Artikel 8 AGVO. In Phase 1 („Sondierungsphase“) können Forschungseinrichtungen für maximal zwölf Monate Einzelprojekte einreichen, die mit bis zu 65.000 Euro – bei Hochschulen zuzüglich 20 % Projektpauschale – unterstützt werden. In Phase 2 („Machbarkeitsphase“) sind Verbundvorhaben von Forschungseinrichtungen und Unternehmen förderfähig; sie laufen in der Regel zwei Jahre und werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gemäß den beihilferechtlichen Vorgaben (AGVO) kofinanziert, wobei KMU eine höhere Förderquote erhalten können. Gefördert werden interdisziplinäre, risikoreiche FuE-Projekte, die marktorientierte, biobasierte Produktideen mit hohem Verwertungspotenzial entwickeln und so Wachstumspotenziale für eine nachhaltige Bioökonomie erschließen. Anträge sind elektronisch über easy-Online beim Projektträger Jülich einzureichen. Skizzen können jedes Jahr zum Stichtag am 01. Februar eingereicht werden.

Förderaufruf „Holzwerkstoffindustrie 4.0“ im Rahmen des Förderprogramms „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“

  • ​Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert mit dem Forschungsaufruf „Holzwerkstoffindustrie 4.0“ innovative Projekte, die die nachhaltige Nutzung und Verarbeitung von Holz als nachwachsendem Rohstoff stärken. Ziel ist es, durch moderne und emissionsarme Technologien sowie den Einsatz digitaler Lösungen die Effizienz und Nachhaltigkeit der Holzwerkstoffproduktion deutlich zu verbessern. Schwerpunkte der Förderung sind die Entwicklung neuer Holzwerkstoffe aus verschiedenen Laub- und Nadelholzarten, die Reduktion von Emissionen (insbesondere VOC), sowie die intelligente Nutzung von Altholz und biobasierten Bindemitteln. Darüber hinaus sollen Projekte unterstützt werden, die digitale Technologien entlang der gesamten Wertschöpfungskette einsetzen, von der Holzartenerkennung bis zur Prozessoptimierung. Der Förderaufruf orientiert sich an den strategischen Zielen der Bundesregierung, insbesondere der Erhöhung der Holzbauquote bis 2030 im Rahmen der Strategie Industrie 4.0. Projektvorschläge können bis zum 31. Juli 2025 bei der FNR eingereicht werden. Weiterführende Informationen und Teilnahmebedingungen sind in der Bekanntmachung zu finden.

Ausschreibung innovate! Fonds 2025 – Neue Perspektiven für biogene Ressourcen

  • Die Joachim Herz Stiftung ruft mit dem innovate! Fonds 2025 gezielt interdisziplinäre Forschungsprojekte zur Entwicklung innovativer Ansätze auf, die die Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen reduzieren sollen. Das Förderprogramm richtet sich an Vorhaben im vorwettbewerblichen Stadium, bei denen der Einsatz oder die Gewinnung biogener Ressourcen im Fokus steht und ein klarer Transfer- sowie Verwertungspfad der Forschungsergebnisse in gesellschaftliche oder wirtschaftliche Anwendungen dargestellt wird. Antragsberechtigt sind Projektteams, die aus mindestens drei promovierten Forschenden unterschiedlicher Disziplinen bestehen und an Hochschulen oder Forschungseinrichtungen in den Bundesländern Brandenburg, Berlin, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein oder Sachsen-Anhalt tätig sind. Für ein einzelnes Projekt können Fördermittel in Höhe von bis zu 1.000.000 Euro für einen Zeitraum von maximal fünf Jahren beantragt werden. Gefördert werden Kosten, die beispielsweise für Personal, Sachmittel, Infrastruktur sowie Reisekosten anfallen, während reine Verwaltungskosten der beteiligten Institutionen nicht berücksichtigt werden. Die Auswahl der eingereichten Projekte erfolgt unter besonderer Berücksichtigung des Innovations- und Transferpotenzials sowie der wissenschaftlichen Qualität des Vorhabens. Die Bewerbungsphase für den innovate! Fonds 2025 erstreckt sich vom 3. März bis zum 30. April 2025. Weiterführende Informationen und Teilnahmebedingungen sind in der Bekanntmachung zu finden.

Richtlinie zur Förderung von Projekten im Rahmen der Material-Hub-Initiative „Materialinnovationen für ein gutes und sicheres Leben (MaterialVital)“ – Modul 1 – Biohybride und lebende Materialsysteme

  • Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert im Rahmen des Programms „Materialinnovationen für die Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft (Mat2Twin)“ Forschungs- und Entwicklungsprojekte zu biohybriden und lebenden Materialsystemen. Diese sollen biologische Komponenten (etwa Biomoleküle oder lebende Mikroorganismen) mit synthetischen Materialien kombinieren und so neuartige Funktionalitäten hervorbringen. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen (Einzel- oder Verbundvorhaben). Interdisziplinäre Zusammenarbeit und Industrieorientierung ist erwünscht. Einreichungsfrist für Projektskizzen ist der 27. Mai 2025. Weiterführende Informationen, Teilnahmebedingungen sowie der Link für das Einreichungsportal sind in der Bekanntmachung zu finden.

Förderaufruf „GreenTech Innovationswettbwerb – Digitale Technologien als Hebel für die Kreislaufwirtschaft“

  • Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt mit diesem Aufruf FuE-Projekte, die durch digitale Technologien (z. B. KI, IoT, digitale Zwillinge) einen wesentlichen Beitrag zu einer funktionsfähigen, ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft leisten. Im Fokus stehen dabei u. a. das zirkuläre Produktdesign, die verstärkte Nutzung von Sekundärrohstoffen, langlebige Produkte, geschlossene Stoffkreisläufe und neue digitale Geschäftsmodelle. Ziele sind die Entwicklung, prototypische Erprobung und Umsetzung neuartiger digitaler Lösungen, die Hemmnisse in der Kreislaufwirtschaft abbauen – von der Produktgestaltung über Planung und Steuerung von Wertschöpfungsketten bis hin zu Recycling und Wiederverwendung. Antragsberechtigt sind Unternehmen (inkl. KMU), Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit FuE-Projekten im Bereich digitaler Technologien für die Kreislaufwirtschaft. Einreichungsfrist für die erste Stufe des Antragsverfahrens (Ideenskizze) ist der 24. März 2025. Weiterführende Informationen, Teilnahmebedingungen sowie der Link für das Einreichungsportal sind in der Bekanntmachung zu finden.

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Herausforderungen und Erfolgsfaktoren der Transformation zu einer zirkulären Bioökonomie“ im Rahmen des Moduls II (thematische Förderung) des Konzepts „Bioökonomie als gesellschaftlicher Wandel“

  • Die Richtlinie fördert gesellschaftswissenschaftliche Forschungsvorhaben zur Transformation hin zu einer zirkulären Bioökonomie. Im Fokus stehen Projekte, die untersuchen, wie biogene Ressourcen effizient, nachhaltig und in geschlossenen Kreisläufen genutzt werden können, um fossile Rohstoffe zu ersetzen und Treibhausgasemissionen zu minimieren. Gefragt sind insbesondere Analysen zu rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen, zur Gestaltung neuer Wertschöpfungsnetzwerke sowie zur Steigerung der gesellschaftlichen Akzeptanz. Antragsberechtigt sind Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, gemeinnützige Organisationen, Gebietskörperschaften und Unternehmen (inklusive KMU). Gefördert werden Einzel- und Verbundvorhaben über maximal drei Jahre; der Fokus liegt auf interdisziplinären Projekten, die Orientierung für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft bieten. Ziel ist es, nachhaltige, zirkuläre Geschäftsmodelle und regionale Entwicklungspfade zu etablieren und so einen konkreten Beitrag zur Umsetzung der Nationalen Bioökonomiestrategie und weiterer EU-Ziele (European Green Deal, Kreislaufwirtschaftsplan) zu leisten. Weiterführende Informationen sind in der Bekanntmachung zu finden.

Förderaufruf „Entwicklung und Anwendung biobasierter Additive“

  • Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert im Rahmen des „Förderprogramms Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“ FuE-Vorhaben, die sich mit der Entwicklung neuer oder verbesserter biobasierter Additive beschäftigen. Ziel ist es, herkömmliche petrochemische Substanzen (z. B. Weichmacher, Biozide, Haftvermittler, Stabilisatoren) durch biobasierte und ressourcenschonende Alternativen zu ersetzen, ohne Kompromisse bei Funktionalität und Leistungsfähigkeit einzugehen. Die Einreichung von Skizzen ist noch bis zum 30. Juni 2025 möglich. Weiterführende Informationen sind auf der Internetseite der FNR sowie in der Bekanntmachung zu finden.

Richtlinie zur Förderung von Nachwuchsgruppen aus den Natur-, Informationstechnologie- und Ingenieurwissenschaften: „Kreativer Nachwuchs forscht für die Bioökonomie“

  • Die Förderinitiative „Kreativer Nachwuchs forscht für die Bioökonomie“ unterstützt junge, promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Natur-, Ingenieur- und IT-Wissenschaften bei der Entwicklung neuer bioökonomischer Ansätze. Dabei sollen Nachhaltigkeit und SDGs von Anfang an berücksichtigt werden. Nachwuchsgruppen erhalten ein attraktives Umfeld, um neuartige, kreative und risikoreiche Forschungsprojekte voranzubringen. Eine enge Zusammenarbeit mit etablierten Forschenden ist erwünscht, um Synergien zu schaffen und die Qualifikation des Nachwuchses zu stärken. Antragsberechtigt sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Behörden mit Forschungsaufgaben und Unternehmen (insbesondere auch KMU). Die Einreichung von Skizzen ist noch bis zum 15. April 2025 möglich. Weiterführende Informationen sind auf der Internetseite des PTJ zu finden.

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „KMU-innovativ: Bioökonomie“

  • Die Fördermaßnahme unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie mittelständische Betriebe dabei, ihr Innovationspotenzial im Bereich der Bioökonomie zu nutzen. Gefördert werden risikoreiche, anwendungsnahe Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die biobasiertes Wissen und Technologien in nachhaltige, klimaneutrale Produkte, Prozesse und Dienstleistungen überführen. Unternehmen können sowohl einzeln als auch im Verbund mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen oder Großunternehmen gefördert werden. Die Förderquote variiert nach Projektart und Unternehmensgröße. Ein Partnering-Tool erleichtert die Suche nach Kooperationspartnern. Im Fokus stehen u. a. neue Bioraffineriekonzepte, ressourcenschonende Verfahren in der Industrie, biobasierte Methoden zur CO₂-Konversion oder Herstellung von Feinchemikalien, der Einsatz nachwachsender Rohstoffe, bioabbaubare Materialien sowie digitale Verfahren zur Prozessoptimierung. Ziel ist es, den Technologietransfer in die Praxis zu beschleunigen, nachhaltiges Wirtschaften zu fördern und den beteiligten Unternehmen Zukunftsperspektiven zu eröffnen. Einreichungen von Projektskizzen sind unbefristet möglich. Stichtage sind zwei Mal jährlich jeweils zum 15. April und 15. Oktober. Weiterführende Informationen sind auf der Internetseite des PTJ zu finden.

Die vorliegende Übersicht enthält eine Auswahl aktueller Förderrichtlinien und -aufrufe und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Alle Angaben sind ohne Gewähr bezüglich deren Aktualität oder Vollständigkeit. Die Inhalte der einzelnen Förderbekanntmachungen, Förderrichtlinien und Aufrufe wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengefasst. Weiterführende Informationen, detaillierte Bedingungen und aktuelle Fristen sind direkt über die aufgeführten Links bei den zuständigen Bundesministerien und Projektträgern abrufbar. Für die Inhalte externer Seiten wird keine Verantwortung übernommen.

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