Fördermöglichkeiten für Maßnahmen zur Planung und Umsetzung mit nachwachsenden Rohstoffen
Die Nutzung nachwachsender Rohstoffe gewinnt sowohl aus ökologischen als auch aus wirtschaftlichen Gründen stetig an Bedeutung. Um die Entwicklung und Nutzung von innovativen Maßnahmen und Technologien bei der Herstellung und Verarbeitung nachwachsender Rohstoffe zu fördern, stehen verschiedene Instrumente zur Verfügung.
Anstelle des ausgelaufenen EU-Rahmenprogramms Horizon 2020 können Forschungseinrichtungen und Unternehmen ihre Projekte inzwischen im Nachfolgeprogramm Horizon Europe (2021 – 2027) einreichen; dort deckt insbesondere Cluster 6 „Food, Bioeconomy, Natural Resources, Agriculture and Environment“ die Bioökonomie-Themen ab.
Fördermittel für den ländlichen Raum werden aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bereitgestellt, jedoch seit 2023 über den deutschen GAP-Strategieplan 2023 – 2027 umgesetzt.
Auf europäischer Ebene finanziert außerdem das 2021 gegründete Circular Bio-based Europe Joint Undertaking (CBE JU) – eine 2-Milliarden-Euro-Partnerschaft zwischen EU und Bio-based Industries Consortium – wettbewerbsfähige, kreislauforientierte biobasierte Industrien; aktuelle Ausschreibungen und Antragsunterlagen stehen auf der CBE-JU-Website zur Verfügung.
In Deutschland hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft sein bisheriges Programm „Nachwachsende Rohstoffe“ 2024 zum Förderprogramm Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen (FPNR) weiterentwickelt; die Projektträgerschaft liegt weiterhin bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR).
Bioenergieforschung wird beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (vormals BMWK) inzwischen im 7. Energieforschungsprogramm fortgeführt; das frühere BMWK-Teilprogramm „Energetische Biomassenutzung“ läuft dort themenbezogen weiter, spezifische Ausschreibungen erscheinen bedarfsabhängig. Für Industrieprojekte ist zudem die steuerliche Forschungszulage nach dem Forschungszulagengesetz interessant, die bis zu einer Million Euro pro Jahr deckt und seit 2020 für alle F&E-Aufwendungen – einschließlich Bioökonomie-Vorhaben – beantragt werden kann.
Private Fördermittel sind und bleiben eine weitere Option: Beispielweise unterstütz die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) Umwelt- und Ressourcenschutzprojekte pro Vorhaben mit üblicherweise 100.000 bis 400.000 Euro; Projekte bis 175.000 Euro kann das DBU-Generalsekretariat selbst bewilligen. Im DBU-Programm „Green Start-up“ erhalten neu gegründete Umwelt-Start-ups bis zu 125.000 Euro Zuschuss für einen Zeitraum von 24 Monaten.
Insgesamt stehen Unternehmen und Forschungseinrichtungen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um ihre Projekte im Bereich der nachwachsenden Rohstoffe zu finanzieren. Eine Kombination aus öffentlichen und privaten Fördermöglichkeiten kann dabei helfen, die Projekte erfolgreich umzusetzen und einen Beitrag zur Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung zu leisten.
Auswahl aktueller Richtlinien & Förderaufrufe
Die folgende Übersicht enthält eine Auswahl aktueller Förderrichtlinien und -aufrufe und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Alle Angaben sind ohne Gewähr bezüglich deren Aktualität oder Vollständigkeit. Die Inhalte der einzelnen Förderbekanntmachungen, Förderrichtlinien und Aufrufe wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengefasst. Weiterführende Informationen, detaillierte Bedingungen und aktuelle Fristen sind direkt über die Verlinkungen bei den zuständigen Bundesministerien und Projektträgern abrufbar. Für die Inhalte der externen Seiten wird keine Verantwortung übernommen.
förderprogramm „Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG)“
- Die Richtlinie „Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG) 2025“ vom 24. April 2025 unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Handwerksbetriebe mit Sitz im Land Brandenburg beim Wissens- und Technologietransfer sowie bei eigenen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten und gilt bis zum 30. Juni 2028. Gefördert werden drei Instrumente: der „Kleine BIG-Transfer“ finanziert wissenschaftliche Einstiegsarbeiten und Machbarkeitsstudien bis zu 5.000 Euro als Vollfinanzierung; der „Große BIG-Transfer“ deckt planungs- und entwicklungsorientierte FuE-Leistungen externer Forschungseinrichtungen bis zu 15.000 Euro bei einem Fördersatz von höchstens 50 Prozent; das Modul „BIG-FuE“ unterstützt unternehmensgetragene FuE-Projekte, die zu unmittelbar vermarktbaren Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen führen, mit Zuschüssen bis zu 100.000 Euro und ebenfalls bis zu 50 Prozent Förderquote. Projekte dürfen erst nach Eingangsbestätigung der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) beginnen, laufen bei beiden Transfervarianten maximal sechs Monate und bei BIG-FuE höchstens 24 Monate. Alle Zuwendungen werden als De-minimis-Beihilfen gewährt, die kumuliert den EU-Höchstbetrag von 300.000 Euro innerhalb von drei Jahren nicht überschreiten dürfen. Eine separate Projektskizze ist nicht erforderlich; nach einer obligatorischen fachlichen Beratung durch die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg (WFBB) wird direkt ein vollständiger Antrag über das Online-Portal der ILB eingereicht. Einreichungen sind laufend möglich, feste Stichtage sieht die Richtlinie nicht vor. Weiterführende Informationen, Teilnahmebedingungen und die Möglichkeit der Einreichung von Anträgen sind auf der Internetseite der ILB zu finden.
Förderung von F&E-vorhaben innerhalb des Innovationsprogramms Zukunft Bau
- Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat am 15. April 2025 den Förderaufruf für die Antragsrunde 2025 im Innovationsprogramm „Zukunft Bau“ veröffentlicht. Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die neue Strategien, Verfahren oder Technologien für ein zukunftsweisendes, ressourcenschonendes Bauwesen mit klarem Gebäudebezug erarbeiten und ihre Ergebnisse praxisnah aufbereiten. Im Mittelpunkt der diesjährigen Runde stehen drei Themenfelder: 1. zeit- und kostenoptimiertes Bauen und Sanieren mit Fokus auf seriell-modularen Bauweisen, digitaler Planung und industrieller Vorfertigung; 2. Klimaschutz, Klimaanpassung sowie Energie- und Wärmewende mit ganzheitlichen Konzepten für klimaneutrale Gebäude und Quartiere; 3. Kreislaufwirtschaft, Wiederverwendung und Ressourcenschonung durch kreislaufgerechte Bauweisen, Einsatz nachwachsender oder recyclingfähiger Materialien und Urban-Mining-Ansätze. Antragsberechtigt sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen – insbesondere kleine und mittelständische – sowie weitere Praxispartner, die kooperative und interdisziplinäre Projekte einreichen. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss aus Bundesmitteln; die Projektlaufzeit beträgt in der Regel bis zu drei Jahre. Projektskizzen können bis einschließlich 15, Juli 2025 ausschließlich elektronisch über das Antragsportal von Zukunft Bau Forschungsförderung eingereicht werden. Am 02. Juni 2025 wird zum Förderaufruf eine online-Informationsveranstaltung angeboten. Weiterführende Informationen und Teilnahmebedingungen sind auf der Internetseite sowie in der Bekanntmachung zu finden.
dlv ideenwettbewerb bioökonomie
- Der Deutsche Verband für Landschaftspflege (DVL) ruft bis zum 10. August 2025 zur Teilnahme am Ideenwettbewerb für bioökonomische Innovationen im ländlichen Raum auf. Gesucht werden marktfähige Konzepte für die Erzeugung, Verarbeitung und regionale Wertschöpfung biologischer Ressourcen, die insbesondere Mittelgebirgsregionen oder andere landwirtschaftlich benachteiligte Gebiete – wozu seit 2018 rund achtzig Prozent der Brandenburger Agrarflächen zählen – stärken. Teilnahmeberechtigt sind Land- und Forstbetriebe, Unternehmen, Kommunen, Vereine sowie Verbünde entlang der Wertschöpfungskette. Die vollständig digital einzureichenden Bewerbungen müssen eine Idee in der Testphase darstellen und wirtschaftliche Umsetzungsabsichten belegen. Eine Fachjury bewertet nach ökonomischem Potenzial, Beitrag zur Regionalentwicklung sowie Ressourcenschutz. Die drei besten Einreichungen erhalten je 5 000 Euro Preisgeld, fachliche Begleitung zur Weiterentwicklung der Idee in bis zu Online-Workshops, Videoclips zur Öffentlichkeitsarbeit und eine Auszeichnung vor Fachpublikum (vorauss. auf dem Deutschen Landschaftspflegetag 2026). Weiterführende Informationen und Teilnahmebedingungen sind auf der Ideenwettbewerb-Webseite zu finden.
LIFE – Teilprogramm „Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität“
- Die Europäische Union hat im Rahmen des LIFE-Programms den Aufruf 2025 des Teilprogramms „Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität“ gestartet. Gesucht werden Bioökonomie- und Umweltprojekte, die innovative Lösungen für Ressourcenschonung, Recycling, Abfall- und Emissionsminderung sowie eine insgesamt schadstofffreie, energieeffiziente und klimaresiliente Kreislaufwirtschaft entwickeln und in der Praxis demonstrieren. Förderfähig sind öffentliche und private Einrichtungen in der EU, darunter Forschungseinrichtungen, Unternehmen, Verbände und NGOs; grenzüberschreitende Kooperationen sind ausdrücklich erwünscht. Der Aufruf öffnet am 24. April 2025, Einreichungsfrist ist der 23. September 2025 um 17 Uhr. Anträge sind ausschließlich elektronisch über das EU Funding & Tenders Portal in das dortige „Electronic Submission System“ einzureichen; Papierunterlagen sind nicht zulässig. Jede teilnehmende Organisation legt dafür zunächst einen EU-Login-Account an und registriert sich im Portal. Der Aufruf läuft im Single-Stage-Verfahren, das heißt, es wird nur ein vollständiger Vollantrag abgegeben – eine vorausgehende Projektskizze ist nicht vorgesehen. Bewilligte Vorhaben erhalten bis zu 60 Prozent Förderquote, wobei der EU-Zuschuss je Projekt typischerweise zwischen zwei und zehn Millionen Euro liegt. Die Projektlaufzeit beträgt zwei bis zehn Jahre, und die Ergebnisse sollen deutlich über den Labormaßstab hinausgehen und eine Markteinführung anstreben. Weiterführende Informationen und Teilnahmebedingungen sind in der Bekanntmachung sowie auf Bioökonomie.de zu finden.
Förderrichtlinie KMU-innovativ: Zukunft der Wertschöpfung
- Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert mit der Richtlinie „KMU-innovativ: Zukunft der Wertschöpfung“ marktorientierte Forschungs- und Entwicklungsprojekte von kleinen und mittleren Unternehmen, die neue Lösungen für Produktion, Dienstleistung und Arbeit entwickeln, insbesondere unter Einsatz moderner Digitalisierungstechnologien und nachhaltiger Wertschöpfungskonzepte. Die Bekanntmachung vom 28. Juni 2023, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 26. Juli 2023, sieht zwei Stichtage pro Jahr – 15. April und 15. Oktober – für die elektronische Einreichung von Projektskizzen über das Portal easy-Online vor; die bewilligten Vorhaben werden in der Regel zwei Jahre gefördert, bei bisher ESF-Plus-kofinanzierten Projekten bis zu dreißig Monate. efördert werden risikoreiche industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung mit einem Fördersatz von bis zu 50 Prozent der beihilfefähigen Kosten; KMU können durch Aufschläge und bei wirksamer Zusammenarbeit ihre Quote auf maximal 80 Prozent erhöhen, wobei die Beihilfeintensitäten und Kumulierungsregeln der AGVO einzuhalten sind. Die Änderung vom 8. Januar 2025, veröffentlicht am 23. Januar 2025, streicht für alle Einreichstichtage ab 15. April 2026 die ESF-Plus-Kofinanzierung und harmonisiert damit die thematische Ausrichtung der Richtlinie; zugleich gilt ab diesem Stichtag für Projekte ohne ESF-Bezug die Regellaufzeit von zwei Jahren. Weiterführende Informationen und Teilnahmebedingungen sind in der Bekanntmachung sowie in der entsprechenden BMBF-Broschüre zu finden.
Förderaufruf zur „Steigerung des Einsatzes von Holz im konstruktiven Wohn- und Nicht-Wohngebäudebau“
- Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat über die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) einen Förderaufruf für Nachwuchsforschungsgruppen im konstruktiven Holzbau veröffentlicht. Bis zu zwei Gruppen mit maximal fünf Vollzeitstellen erhalten die Möglichkeit, drei Jahre lang – mit Option auf zwei weitere Jahre nach erfolgreicher Zwischenevaluierung – eigenständig Forschungsvorhaben zu leiten, die den Einsatz von Holz im Neubau sowie in der Sanierung und Nachverdichtung von Wohn- und Nichtwohngebäuden deutlich steigern. Gefördert werden Projekte aus Bauingenieurwesen, Architektur, Materialwissenschaft oder Verfahrenstechnik, die etwa seriellen Holzbau, Standardisierung und digitale Planungsmethoden wie BIM, robotergestützte Fertigung, Ökobilanzierungen oder Rückbau- und Re-Use-Konzepte voranbringen. Die Projekte müssen vollständig in Deutschland durchgeführt werden; assoziierte Industriepartner sind willkommen. Vor Antragstellung ist zwingend Kontakt mit der FNR aufzunehmen, um Struktur und Themenausrichtung der Gruppe abzustimmen und Zugang zum elektronischen Antragssystem easy-Online zu erhalten. Anträge können bis zum 30. September 2025 eingereicht werden; das Verfahren ist einstufig, alle Unterlagen müssen vollständig über easy-Online hochgeladen werden. Die Auswahl trifft das BMEL mit externer Begutachtung anhand formaler und fachlicher Kriterien, wobei Originalität, wissenschaftliche Qualität und Beitrag zur Stärkung des Holzbaus entscheidend sind. Weiterführende Informationen und Teilnahmebedingungen sind in der FNR-Pressemitteilung sowie in der Bekanntmachung zu finden.
Eureka-Förderaufruf zu kreislauffähiger Wertschöpfung
- Der EUREKA‐Netzwerkaufruf „Circular Value Creation 2025“ fördert internationale FuE-Projekte, die neue Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen für eine zirkuläre Wertschöpfung entwickeln und dabei den gesamten Lebenszyklus – von Design und Produktion über Nutzung bis zu Wiederverwendung und Recycling – abdecken. Konsortien müssen aus mindestens zwei unabhängigen Organisationen aus mindestens zwei der beteiligten Länder bestehen; Finanzierungszusagen kommen u. a. aus Deutschland, Österreich, Belgien/Flandern, Kanada, Dänemark, Frankreich, Spanien, Schweden, Portugal und Südkorea. Projektanträge können zwischen dem 12. Juni und dem 30. September 2025 elektronisch eingereicht werden. Bewilligte Vorhaben erhalten nationale Fördermittel nach den jeweiligen Regeln der beteiligten Agenturen; pro Projekt sind in der Regel Laufzeiten von 12 bis 36 Monaten vorgesehen. Ziel des Aufrufs ist es, marktorientierte Innovationen zu ermöglichen, Ressourcen zu schonen und den Übergang zu einer kreislauforientierten Wirtschaft international voranzutreiben. Informationen und Teilnahmebedingungen sind auf der Eureka-Internetseite zu finden. Das b2match-Matchmaking-Tool dient als zentrale Partnerbörse für den EUREKA-Aufruf „Circular Value Creation 2025“. Teilnehmende Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen können dort Profile anlegen, Projektideen veröffentlichen, passende Kontakte finden und direkt bilaterale Online-Meetings vereinbaren – eine Voraussetzung, um rasch internationale Konsortien für die Antragsstellung zu bilden. Ergänzend wird auf derselben Plattform ein virtuelles „Brokerage Event“ angeboten, das vom 12. Mai bis 30. September 2025 läuft. Dort können sich Interessierte in einer Info- und Vernetzungsveranstaltung registrieren, mehr über den Aufruf erfahren und systematisch Partnergespräche buchen.
BMBF Ideenwettbewerb – Neue Produkte für die Bioökonomie
- Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert mit der Bekanntmachung vom 19. Juli 2021 – ergänzt durch die Änderungsbekanntmachung vom 6. Februar 2024 – den zweistufigen Ideenwettbewerb „Neue Produkte für die Bioökonomie“ (NPB) zur Umsetzung der Nationalen Bioökonomiestrategie. Die Änderungsbekanntmachung präzisiert insbesondere die beihilfefähigen Kosten, die maximalen Beihilfeintensitäten für Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung sowie die Kumulierungsregeln nach Artikel 8 AGVO. In Phase 1 („Sondierungsphase“) können Forschungseinrichtungen für maximal zwölf Monate Einzelprojekte einreichen, die mit bis zu 65.000 Euro – bei Hochschulen zuzüglich 20 % Projektpauschale – unterstützt werden. In Phase 2 („Machbarkeitsphase“) sind Verbundvorhaben von Forschungseinrichtungen und Unternehmen förderfähig; sie laufen in der Regel zwei Jahre und werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gemäß den beihilferechtlichen Vorgaben (AGVO) kofinanziert, wobei KMU eine höhere Förderquote erhalten können. Gefördert werden interdisziplinäre, risikoreiche FuE-Projekte, die marktorientierte, biobasierte Produktideen mit hohem Verwertungspotenzial entwickeln und so Wachstumspotenziale für eine nachhaltige Bioökonomie erschließen. Anträge sind elektronisch über easy-Online beim Projektträger Jülich einzureichen. Skizzen können jedes Jahr zum Stichtag am 01. Februar eingereicht werden.
Förderaufruf „Holzwerkstoffindustrie 4.0“ im Rahmen des Förderprogramms „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“
- Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert mit dem Forschungsaufruf „Holzwerkstoffindustrie 4.0“ innovative Projekte, die die nachhaltige Nutzung und Verarbeitung von Holz als nachwachsendem Rohstoff stärken. Ziel ist es, durch moderne und emissionsarme Technologien sowie den Einsatz digitaler Lösungen die Effizienz und Nachhaltigkeit der Holzwerkstoffproduktion deutlich zu verbessern. Schwerpunkte der Förderung sind die Entwicklung neuer Holzwerkstoffe aus verschiedenen Laub- und Nadelholzarten, die Reduktion von Emissionen (insbesondere VOC), sowie die intelligente Nutzung von Altholz und biobasierten Bindemitteln. Darüber hinaus sollen Projekte unterstützt werden, die digitale Technologien entlang der gesamten Wertschöpfungskette einsetzen, von der Holzartenerkennung bis zur Prozessoptimierung. Der Förderaufruf orientiert sich an den strategischen Zielen der Bundesregierung, insbesondere der Erhöhung der Holzbauquote bis 2030 im Rahmen der Strategie Industrie 4.0. Projektvorschläge können bis zum 31. Juli 2025 bei der FNR eingereicht werden. Weiterführende Informationen und Teilnahmebedingungen sind in der Bekanntmachung zu finden.
Richtlinie zur Förderung von Projekten im Rahmen der Material-Hub-Initiative „Materialinnovationen für ein gutes und sicheres Leben (MaterialVital)“ – Modul 1 – Biohybride und lebende Materialsysteme
- Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert im Rahmen des Programms „Materialinnovationen für die Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft (Mat2Twin)“ Forschungs- und Entwicklungsprojekte zu biohybriden und lebenden Materialsystemen. Diese sollen biologische Komponenten (etwa Biomoleküle oder lebende Mikroorganismen) mit synthetischen Materialien kombinieren und so neuartige Funktionalitäten hervorbringen. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen (Einzel- oder Verbundvorhaben). Interdisziplinäre Zusammenarbeit und Industrieorientierung ist erwünscht. Einreichungsfrist für Projektskizzen ist der 27. Mai 2025. Weiterführende Informationen, Teilnahmebedingungen sowie der Link für das Einreichungsportal sind in der Bekanntmachung zu finden.
Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Herausforderungen und Erfolgsfaktoren der Transformation zu einer zirkulären Bioökonomie“ im Rahmen des Moduls II (thematische Förderung) des Konzepts „Bioökonomie als gesellschaftlicher Wandel“
- Die Richtlinie fördert gesellschaftswissenschaftliche Forschungsvorhaben zur Transformation hin zu einer zirkulären Bioökonomie. Im Fokus stehen Projekte, die untersuchen, wie biogene Ressourcen effizient, nachhaltig und in geschlossenen Kreisläufen genutzt werden können, um fossile Rohstoffe zu ersetzen und Treibhausgasemissionen zu minimieren. Gefragt sind insbesondere Analysen zu rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen, zur Gestaltung neuer Wertschöpfungsnetzwerke sowie zur Steigerung der gesellschaftlichen Akzeptanz. Antragsberechtigt sind Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, gemeinnützige Organisationen, Gebietskörperschaften und Unternehmen (inklusive KMU). Gefördert werden Einzel- und Verbundvorhaben über maximal drei Jahre; der Fokus liegt auf interdisziplinären Projekten, die Orientierung für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft bieten. Ziel ist es, nachhaltige, zirkuläre Geschäftsmodelle und regionale Entwicklungspfade zu etablieren und so einen konkreten Beitrag zur Umsetzung der Nationalen Bioökonomiestrategie und weiterer EU-Ziele (European Green Deal, Kreislaufwirtschaftsplan) zu leisten. Weiterführende Informationen sind in der Bekanntmachung zu finden.
Förderaufruf „Entwicklung und Anwendung biobasierter Additive“
- Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert im Rahmen des „Förderprogramms Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“ FuE-Vorhaben, die sich mit der Entwicklung neuer oder verbesserter biobasierter Additive beschäftigen. Ziel ist es, herkömmliche petrochemische Substanzen (z. B. Weichmacher, Biozide, Haftvermittler, Stabilisatoren) durch biobasierte und ressourcenschonende Alternativen zu ersetzen, ohne Kompromisse bei Funktionalität und Leistungsfähigkeit einzugehen. Die Einreichung von Skizzen ist noch bis zum 30. Juni 2025 möglich. Weiterführende Informationen sind auf der Internetseite der FNR sowie in der Bekanntmachung zu finden.
Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „KMU-innovativ: Bioökonomie“
- Die Fördermaßnahme unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie mittelständische Betriebe dabei, ihr Innovationspotenzial im Bereich der Bioökonomie zu nutzen. Gefördert werden risikoreiche, anwendungsnahe Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die biobasiertes Wissen und Technologien in nachhaltige, klimaneutrale Produkte, Prozesse und Dienstleistungen überführen. Unternehmen können sowohl einzeln als auch im Verbund mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen oder Großunternehmen gefördert werden. Die Förderquote variiert nach Projektart und Unternehmensgröße. Ein Partnering-Tool erleichtert die Suche nach Kooperationspartnern. Im Fokus stehen u. a. neue Bioraffineriekonzepte, ressourcenschonende Verfahren in der Industrie, biobasierte Methoden zur CO₂-Konversion oder Herstellung von Feinchemikalien, der Einsatz nachwachsender Rohstoffe, bioabbaubare Materialien sowie digitale Verfahren zur Prozessoptimierung. Ziel ist es, den Technologietransfer in die Praxis zu beschleunigen, nachhaltiges Wirtschaften zu fördern und den beteiligten Unternehmen Zukunftsperspektiven zu eröffnen. Einreichungen von Projektskizzen sind unbefristet möglich. Stichtage sind zwei Mal jährlich jeweils zum 15. April und 15. Oktober. Weiterführende Informationen sind auf der Internetseite des PTJ zu finden.