Fördermöglichkeiten für Maßnahmen zur Planung und Umsetzung mit nachwachsenden Rohstoffen

Die Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen gewinnt immer mehr an Bedeutung, nicht nur aus ökologischen Gründen, sondern auch aus wirtschaftlichen Aspekten. Um die Entwicklung und Nutzung von innovativen Maßnahmen und Technologien bei der Herstellung und Verarbeitung nachwachsender Rohstoffe zu fördern, stehen verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung.

Eine wichtige Fördermittelquelle ist die Europäische Union. Im Rahmen des Horizont 2020-Programms und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) können Unternehmen und Forschungseinrichtungen finanzielle Unterstützung beantragen. Dabei werden Projekte wie beispielsweise Anbau und Verarbeitung von nachwachsenden Rohstoffen, Bioenergie-Produktion und Technologien zur Wiederverwendung von Abfällen gefördert. Über eine öffentlich-private Partnerschaft zwischen der EU und dem Bio-based Industries Consortium (BIC) mit Sitz in Brüssel werden europaweit Projekte zur Förderung wettbewerbsfähiger biobasierter Industriezweige finanziert. Das gemeinsame Unternehmen für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa (CBE JU) wurde im Jahr 2021 gegründet und ist mit einem Budget von 2 Mrd. Euro ausgestattet. Informationen zu laufenden Förderaufrufen sowie zu Fördermittelanträgen werden auf der CBE JU website (https://www.cbe.europa.eu/) bereitgestellt.

Auch verschiedene staatliche Förderprogramme unterstützen die Nutzung nachwachsender Rohstoffe. Beispielsweise bieten das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK, ehem. BMWi) in Deutschland Programme zur Förderung von Biomasse und Bioökonomie an, wie das Programm „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“ (Projektträger FNR) und das Programm „Energetische Biomassenutzung“ (Projektträger Jülich). In Österreich gibt es das Programm „Nachhaltig Wirtschaften“ und in der Schweiz fördert das Bundesamt für Energie (BFE) die Erstellung von Bioenergie-Projekten.

Neben öffentlichen Förderungen gibt es auch private Fördermöglichkeiten, wie beispielsweise Stiftungen oder Investoren. Eine der bekanntesten Stiftungen in diesem Bereich ist die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU), die sich auf Umwelt- und Naturschutzprojekte spezialisiert hat. Investoren, die in die Entwicklung nachhaltiger Technologien investieren, können von staatlichen Vergünstigungen wie Steuervergünstigungen oder Abschreibungsmöglichkeiten profitieren.

Insgesamt stehen Unternehmen und Forschungseinrichtungen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um ihre Projekte im Bereich der nachwachsenden Rohstoffe zu finanzieren. Eine Kombination aus öffentlichen und privaten Fördermöglichkeiten kann dabei helfen, die Projekte erfolgreich umzusetzen und einen Beitrag zur Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung zu leisten.

Auswahl aktueller Förderaufrufe

Richtlinie zur Förderung internationaler Verbundvorhaben im Rahmen der Nationalen Bioökonomiestrategie „Bewertung und Auswirkung der Agroecology auf die Wertschöpfungskette und Politik unter Einbeziehung von Umwelt-, Wirtschafts- und Sozialperspektiven“

  • Im Themenschwerpunkt 2 sollen Forschungs- und Innovationsprojekte gefördert werden, die sich mit Wertschöpfungsketten befassen, die der landwirtschaftlichen Produktion vor- oder nachgelagert sind. Dabei können neue Geschäftsmodelle entwickelt oder bestehende umgewandelt werden und auch Interaktionen und Beziehungen zwischen relevanten Akteuren ausgearbeitet werden. Einreichungsfrist für die erste Stufe des Antragsverfahrens (Ideenskizze) ist der 17. Februar 2025. Die Ideenskizzen müssen online auf der Seite des Projektträgers (PTJ) eingereicht werden. Detaillierte Informationen werden auf der Internetseite des BMBF bereitgestellt.

Förderaufruf „Innovative Bioproduktion für eine klimaneutrale Industrie“

  • Der Förderaufruf des BMBF zielt darauf ab, innovative, biobasierte Produktionsprozesse und Produkte auf ihrem Weg in die industrielle Anwendung voranzubringen und somit zur klimaneutralen und kreislauffähigen Industrie beizutragen. Gefördert werden vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsprojekte, an denen Wissenschaft und Wirtschaft beteiligt sind, idealerweise unter industrieller Federführung. Die Einreichung von Skizzen ist noch bis zum 03. März 2025 möglich. Weiterführende Informationen sind auf der Internetseite des PTJ zu finden.

Richtlinie zur Förderung von Projekten im Rahmen der Material-Hub-Initiative „Ressourcensouveränität durch Materialinnovationen“ Modul 2: Materialinnovationen durch nachhhaltige Rohstoffnutzung

  • Der Förderaufruf (Modul 2) unterstützt Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die nachhaltige Materialinnovationen hervorbringen und so Treibhausgasemissionen senken, Primärrohstoffe schonen, Abhängigkeiten verringern und Umweltbelastungen reduzieren. Gefördert werden vorwettbewerbliche, risikoreiche und anwendungsorientierte FuE-Arbeiten in Einzel- oder Verbundprojekten, die die Materialherstellung hin zu mehr Nachhaltigkeit und geringerer Abhängigkeit von fossilen Ressourcen voranbringen. Die Einreichung von Skizzen ist noch bis zum 17. Januar 2025 möglich. Weiterführende Informationen sind auf der Internetseite des PTJ zu finden.

Richtlinie zur Förderung von Nachwuchsgruppen aus den Natur-, Informationstechnologie- und Ingenieurwissenschaften: „Kreativer Nachwuchs forscht für die Bioökonomie“

  • Die Förderinitiative „Kreativer Nachwuchs forscht für die Bioökonomie“ unterstützt junge, promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Natur-, Ingenieur- und IT-Wissenschaften bei der Entwicklung neuer bioökonomischer Ansätze. Dabei sollen Nachhaltigkeit und SDGs von Anfang an berücksichtigt werden. Nachwuchsgruppen erhalten ein attraktives Umfeld, um neuartige, kreative und risikoreiche Forschungsprojekte voranzubringen. Eine enge Zusammenarbeit mit etablierten Forschenden ist erwünscht, um Synergien zu schaffen und die Qualifikation des Nachwuchses zu stärken. Antragsberechtigt sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Behörden mit Forschungsaufgaben und Unternehmen (insbesondere auch KMU). Die Einreichung von Skizzen ist noch bis zum 15. April 2025 möglich. Weiterführende Informationen sind auf der Internetseite des PTJ zu finden.

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „KMU-innovativ: Bioökonomie“

  • Die Fördermaßnahme unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie mittelständische Betriebe dabei, ihr Innovationspotenzial im Bereich der Bioökonomie zu nutzen. Gefördert werden risikoreiche, anwendungsnahe Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die biobasiertes Wissen und Technologien in nachhaltige, klimaneutrale Produkte, Prozesse und Dienstleistungen überführen. Unternehmen können sowohl einzeln als auch im Verbund mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen oder Großunternehmen gefördert werden. Die Förderquote variiert nach Projektart und Unternehmensgröße. Ein Partnering-Tool erleichtert die Suche nach Kooperationspartnern. Im Fokus stehen u. a. neue Bioraffineriekonzepte, ressourcenschonende Verfahren in der Industrie, biobasierte Methoden zur CO₂-Konversion oder Herstellung von Feinchemikalien, der Einsatz nachwachsender Rohstoffe, bioabbaubare Materialien sowie digitale Verfahren zur Prozessoptimierung. Ziel ist es, den Technologietransfer in die Praxis zu beschleunigen, nachhaltiges Wirtschaften zu fördern und den beteiligten Unternehmen Zukunftsperspektiven zu eröffnen. Einreichungen von Projektskizzen sind unbefristet möglich. Stichtage sind zwei Mal jährlich jeweils zum 15. April und 15. Oktober. Weiterführende Informationen sind auf der Internetseite des PTJ zu finden.

Förderrichtlinie zur Etablierung einer industriellen Bioökonomie durch die Weiterentwicklung und Skalierung biobasierter Verfahren sowie den Aufbau regionaler Innovationscluster

  • Das Förderprogramm unterstützt Projekte, die biobasierte Produkte und Verfahren – ausgehend von biogenen Roh- und Reststoffen oder CO₂ – von der Laborphase bis hin zur praxisnahen, vorindustriellen Fertigung entwickeln, skalieren und erproben. Ziel ist es, nachhaltige, ressourceneffiziente und klimafreundliche Lösungen voranzubringen, Treibhausgasemissionen zu senken und Industrieregionen beim Wandel zur Bioökonomie zu unterstützen. Gefördert werden Einzel- und Verbundprojekte mit hohem Anwendungspotenzial, die zur Etablierung neuer Wertschöpfungsnetze, zur Stärkung von Unternehmen und zur Schaffung zukunftsfähiger Arbeitsplätze beitragen. Dabei können auch Innovationscluster gebildet werden, um den regionalen Strukturwandel zu beschleunigen. Die Projekte sollen fossile Rohstoffe ersetzen, die Ressourceneffizienz steigern oder die Emissionen senken, ohne dabei andere Ziele zu verschlechtern. Eine Verknüpfung mit Schlüsseltechnologien wie Digitalisierung, KI, Nanotechnologie oder Robotik ist ausdrücklich erwünscht, um Prozesse zu optimieren und kreislauffähige Lösungen zu entwickeln. Die Einreichung von Skizzen für die Bausteine A (Entwicklung von Produkten und Verfahren), B (Anlagenplanung) und D (Innovationscluster industrielle Bioökonomie) ist noch bis zum 15. Januar 2025 möglich. Weiterführende Informationen sind in der BMWK-Bekanntmachung sowie auf der Internetseite der VDI Technologiezentrum GmbH zu finden.

Die vorliegende Übersicht enthält eine Auswahl aktueller Förderaufrufe und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Alle Angaben sind ohne Gewähr bezüglich deren Aktualität oder Vollständigkeit. Die Inhalte der einzelnen Förderbekanntmachungen, Förderrichtlinien und Aufrufe wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengefasst. Weiterführende Informationen, detaillierte Bedingungen und aktuelle Fristen sind direkt über die aufgeführten Links bei den zuständigen Bundesministerien und Projektträgern abrufbar. Für die Inhalte externer Seiten wird keine Verantwortung übernommen.

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