Fördermöglichkeiten für Maßnahmen zur Planung und Umsetzung mit nachwachsenden Rohstoffen
Die Nutzung nachwachsender Rohstoffe gewinnt sowohl aus ökologischen als auch aus wirtschaftlichen Gründen stetig an Bedeutung. Um die Entwicklung und Nutzung von innovativen Maßnahmen und Technologien bei der Herstellung und Verarbeitung nachwachsender Rohstoffe zu fördern, stehen verschiedene Instrumente zur Verfügung.
Anstelle des ausgelaufenen EU-Rahmenprogramms Horizon 2020 können Forschungseinrichtungen und Unternehmen ihre Projekte inzwischen im Nachfolgeprogramm Horizon Europe (2021 – 2027) einreichen; dort deckt insbesondere Cluster 6 „Food, Bioeconomy, Natural Resources, Agriculture and Environment“ die Bioökonomie-Themen ab.
Fördermittel für den ländlichen Raum werden aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bereitgestellt, jedoch seit 2023 über den deutschen GAP-Strategieplan 2023 – 2027 umgesetzt.
Auf europäischer Ebene finanziert außerdem das 2021 gegründete Circular Bio-based Europe Joint Undertaking (CBE JU) – eine 2-Milliarden-Euro-Partnerschaft zwischen EU und Bio-based Industries Consortium – wettbewerbsfähige, kreislauforientierte biobasierte Industrien; aktuelle Ausschreibungen und Antragsunterlagen stehen auf der CBE-JU-Website zur Verfügung.
In Deutschland hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft sein bisheriges Programm „Nachwachsende Rohstoffe“ 2024 zum Förderprogramm Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen (FPNR) weiterentwickelt; die Projektträgerschaft liegt weiterhin bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR).
Bioenergieforschung wird beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (vormals BMWK) inzwischen im 7. Energieforschungsprogramm fortgeführt; das frühere BMWK-Teilprogramm „Energetische Biomassenutzung“ läuft dort themenbezogen weiter, spezifische Ausschreibungen erscheinen bedarfsabhängig. Für Industrieprojekte ist zudem die steuerliche Forschungszulage nach dem Forschungszulagengesetz interessant, die bis zu einer Million Euro pro Jahr deckt und seit 2020 für alle F&E-Aufwendungen – einschließlich Bioökonomie-Vorhaben – beantragt werden kann.
Private Fördermittel sind und bleiben eine weitere Option: Beispielweise unterstütz die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) Umwelt- und Ressourcenschutzprojekte pro Vorhaben mit üblicherweise 100.000 bis 400.000 Euro; Projekte bis 175.000 Euro kann das DBU-Generalsekretariat selbst bewilligen. Im DBU-Programm „Green Start-up“ erhalten neu gegründete Umwelt-Start-ups bis zu 125.000 Euro Zuschuss für einen Zeitraum von 24 Monaten.
Insgesamt stehen Unternehmen und Forschungseinrichtungen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um ihre Projekte im Bereich der nachwachsenden Rohstoffe zu finanzieren. Eine Kombination aus öffentlichen und privaten Fördermöglichkeiten kann dabei helfen, die Projekte erfolgreich umzusetzen und einen Beitrag zur Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung zu leisten.
Auswahl aktueller Richtlinien & Förderaufrufe
Die folgende Übersicht enthält eine Auswahl aktueller Förderrichtlinien und -aufrufe und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Alle Angaben sind ohne Gewähr bezüglich deren Aktualität oder Vollständigkeit. Die Inhalte der einzelnen Förderbekanntmachungen, Förderrichtlinien und Aufrufe wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengefasst. Weiterführende Informationen, detaillierte Bedingungen und aktuelle Fristen sind direkt über die Verlinkungen bei den zuständigen Bundesministerien und Projektträgern abrufbar. Für die Inhalte der externen Seiten wird keine Verantwortung übernommen.
Die Richtlinie zielt darauf ab, Hochschulen als Treiber nachhaltiger Transformation zu stärken. Gefördert werden Verbundprojekte, in denen Hochschulen gemeinsam mit Städten, Kommunen und regionalen Partnern innovative Lösungen für Klimaneutralität, Ressourcenschonung, Biodiversität und nachhaltige Entwicklung erproben. Hochschulen sollen dabei als Innovationslabore fungieren und gemeinsam mit Partnern praxisnahe Konzepte entwickeln, die skalierbar und übertragbar sind. Neben F&E-Projekten wird auch ein wissenschaftliches Begleitprojekt gefördert, das Vernetzung und Wirkungsmonitoring unterstützt.
- Förderziel: Nachhaltige Transformation von Hochschulen und ihren Städten/Regionen durch praxisnahe Innovationen
- Förderbereich: F&E-Projekte zu Themen wie Mobilität, Flächennutzung, nachhaltiges Wirtschaften, Biodiversität, Klimaanpassung
- Laufzeit: in der Regel drei Jahre (Begleitprojekt bis zu vier Jahre)
- Verfahren: zweistufig (Skizze 17. November 2025, anschließend Vollantrag)
Weiterführende Informationen sind in der Bekanntmachung zu finden.
Die Richtlinie fördert Forschungsprojekte, die das Potenzial von Kulturerbe zur Bewältigung aktueller gesellschaftlicher Herausforderungen untersuchen. Ziel ist es, materielle und insbesondere immaterielle Kulturerbe-Praktiken (z. B. historische Bautechniken, soziale Praktiken, kulturelles Wissen) für eine nachhaltige, resiliente und pluralistische Gesellschaft nutzbar zu machen und zugleich Risiken der politischen Instrumentalisierung zu beleuchten. Gefragt sind inter- und transdisziplinäre Projekte, die in enger Kooperation mit Praxispartnern anwendungsbezogene Lösungen entwickeln. Ein Schwerpunkt liegt auf immateriellem Kulturerbe, auch aus migrantisch geprägten Gemeinschaften. Nicht gefördert werden reine Restaurierungs- oder Digitalisierungsarbeiten.
- Förderbereich: Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften mit Praxisbezug
- Themenfelder: nachhaltige Techniken, gesellschaftlicher Zusammenhalt, politische Instrumentalisierung von Kulturerbe
- Projektart: Interdisziplinäre Einzel- oder Verbundprojekte mit Laufzeit bis zu 3 Jahren; Fokus auf Wissenschaftskommunikation und Transfer in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft
- Verfahren: Zweistufiges Verfahren über das elektronische Portal easy-Online (Projektskizze bis 30. November 2025)
Weiterführende Informationen sind in der Bekanntmachung zu finden.
Die Förderinitiative ist Teil des BMFTR-Programms „Mat2Twin“ und des Rahmenprogramms „Forschung und Innovation für Technologische Souveränität 2030“. Sie zielt darauf ab, originelle, risikoreiche und disruptive Ideen im Bereich der Material- und Werkstoffforschung systematisch zu fördern. Gefördert werden vorwettbewerbliche Einzelprojekte an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die sich auf Machbarkeitsnachweise (Proof of Concept) unkonventioneller Hypothesen, Technologien oder Verfahren konzentrieren. Eine unmittelbare Praxisumsetzung ist nicht erforderlich, aber Anschlüsse an Folgevorhaben oder Ausgründungen im Erfolgsfall werden angestrebt.
- Förderziel / Zweck: Förderung origineller, hochriskanter Forschungsansätze im Bereich Material- und Werkstoffinnovation – insbesondere für Machbarkeitsnachweise disruptiver Konzepte
- Zielgruppe: Einzelanträge von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Wirtschaftlich tätige Einrichtungen sind grundsätzlich nicht antragsberechtigt (außer bei klarer Trennung von nichtwirtschaftlicher Tätigkeit)
- Förderumfang & -zeitraum: Nicht rückzahlbarer Zuschuss über maximal 18 Monate. Förderung bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, plus pauschal 20 % für Einrichtungen im nichtwirtschaftlichen Bereich
- Verfahren: Zweistufiges Verfahren – zunächst Projektskizze (Stichtage 1. November 2025, 1. Juni 2026, 1. Juni 2027, 1. Juni 2028, 1. Juni 2029), dann nach positiver Auswahl ein vollständiger Antrag über das Portal „easy-Online“
Weiterführende Informationen sind in der Bekanntmachung zu finden.
Der neunte EIP‑Agri‑Projektaufruf in Niedersachsen startet am 1. August 2025, die Frist für Projektskizzen endet am 15. Oktober 2025 um 12:00 Uhr. Die Skizzen sind bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen einzureichen. Gefördert werden Innovationsprojekte, die die Entwicklung neuer Erzeugnisse, Verfahren, Prozesse und Technologien in den Bereichen Agrar-, Forst- und Ernährungswirtschaft sowie im Gartenbau zum Ziel haben.
Projekte werden über die ELER‑Richtlinie gefördert, der Antrag erfolgt durch operationelle Gruppen (OG), also Zusammenschlüssen aus Praxis, Beratung und Forschung. OG müssen in Niedersachsen ansässig sein, externe Partner (z. B. aus Brandenburg) können aber beteiligt werden.
Thematische Schwerpunkte (u.a.):
- Entwicklung einer nachhaltigen und Ressourcen schonenden Bioökonomie
- Ressourcenschonende, tiergerechte Produktionssysteme (z. B. Stall der Zukunft, Antibiotikareduktion)
- Effizientes Nährstoff‑ und Pflanzenschutzmanagement inkl. Digitalisierung, Sensorik, neue Ausbringungstechniken
- Landbewirtschaftung zur Verbesserung der Treibhausgasbilanz (z. B. innovative Pflanzenbaukonzepte, Torfersatzstoffe)
Weiterführende Informationen sind auf der EIP-Internetseite sowie in der EIP Agri-Bekanntmachung zu finden.
Im Zentrum steht die Förderung des Transfers biobasierter Produkte und Verfahren aus dem Labor in die industrielle Anwendung. Ziel ist es, nachhaltige Wertschöpfungsnetzwerke zu etablieren, Treibhausgasemissionen zu reduzieren und regionale Bioökonomie‑Cluster aufzubauen. Das Programm – Teil der nationalen Bioökonomiestrategie – richtet sich an Unternehmen (insbesondere KMU, Start‑ups, mittelständische Betriebe), Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Die Förderung erfolgt in vier Bausteinen: A) Produkt- und Verfahrensentwicklung, B) Anlagenplanung, C) Bau von Demonstrationsanlagen sowie D) Innovationscluster. Das Verfahren ist zweistufig (Skizze → Vollantrag) mit regelmäßigen Einreichungsterminen.
- Förderziel: Skalierung biobasierter Verfahren, Integration in industrielle Netzwerke, Aufbau regionaler Innovationscluster, Beitrag zu Ressourceneffizienz und Klima‑Zielen
- Skizzenfristen: Für A, B, D: 15. Jan 2025, danach 15. Apr & 15. Okt jährlich. Für C: jährlich ab 15. Okt (erstmalig 2025)
- Laufzeit: Richtlinie gültig bis 30. Juni 2027, Verlängerung bis 31. Dez 2028 möglich
- Träger: VDI Technologiezentrum GmbH, Düsseldorf; zuständig für Bewilligung, Beratung, easy‑Online‑Antragssystem
Weiterführende Informationen sind in der Bekanntmachung zu finden.
Im Rahmen der Nationalen Bioökonomiestrategie fördert das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) die Entwicklung innovativer, biologischer Verfahren zum Schutz von Kulturpflanzen vor Schadinsekten, mit dem Ziel, Ernteverluste zu reduzieren, Biodiversität zu fördern und auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel weitestgehend zu verzichten. Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Unternehmen – insbesondere KMU – mit Sitz in Deutschland.
- Themenfelder: Biologische und digitale Methoden zur Insektenschutzforschung, Vermeidung von chemischen Pflanzenschutzmitteln, Resilienzförderung und Biodiversität
- Projektlaufzeit: Bis zu 4 Jahre
- Einreichung: Zweistufiges Verfahren; Projektskizze bis 3. November 2025 via easy-Online
Weiterführende Informationen sind in der Bekanntmachung zu finden.
Das Förderprogramm „Bioeconomy International 2026“ zielt auf die Entwicklung einer global nachhaltigen Bioökonomie. Gefördert werden vorwettbewerbliche Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben mit internationalen Partnern aus Ländern außerhalb Europas. Die Projekte sollen globale Herausforderungen wie Klimawandel, Ernährungssicherung, Ressourcenschutz und technologische Souveränität adressieren und dabei biologische Erkenntnisse, bioökonomische Produkte und Prozessinnovationen miteinander verknüpfen. Die Ergebnisse dürfen ausschließlich in Deutschland, im EWR, der Schweiz oder vormals kooperierenden Partnerländern verwertet werden.
- Themenfelder: Nachhaltige Bioprozesse, biobasierte Produkte, CO2-/Reststoffnutzung, digitale und konvergente Technologien
- Projektlaufzeit: Bis zu 3 Jahre
- Einreichung: Zweistufiges Verfahren; Projektskizze bis 18. November 2025 (13:00) via www.bioeconomy-international.de
Weiterführende Informationen sind in der Bekanntmachung zu finden.
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) fördert praxisorientierte F&E-Vorhaben zur Entwicklung resilienter Mischwälder im Rahmen des Förderprogramms „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“. Gesucht sind Projekte, die unmittelbar die waldbauliche/forsttechnische Betriebssteuerung unterstützen – von neuen Entscheidungsgrundlagen über Maschinen-/Gerätekonzepte bis zu Modellen und Waldökosystemforschung.
- Themenfelder: (1) Verfahrens- und Methodenentwicklung (praxisorientierte Entscheidungshilfen, Verfahren, Technologien und Technik inkl. KI, Bodenschutz, Arbeitssicherheit, Wirtschaftlichkeit), (2) Modellierung (u.a. standortsensitive Wachstums-/Verjüngungs-/Mortalitätsmodelle), (3) Waldökosystemforschung zu klimaangepassten Baumartenmischungen
- Anforderungen: TRL 5–6, hoher Innovationsgehalt und klarer Praxisnutzen, ausreichendes Markt-/Wertschöpfungspotenzial, Wissenstransfer in die Praxis
- Einreichung: Skizzen sind bis 17. November 2025 einzureichen (easy-Online)
Weiterführende Informationen sind in der Bekanntmachung zu finden.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert im Rahmen des Fachprogramms „Zukunft der Wertschöpfung“ interdisziplinäre Verbundprojekte, die als „Internationale Orte der Innovation“ fungieren. Ziel ist es, Zukunftsperspektiven international vernetzter Wertschöpfung zu erforschen, Wissenschaftskooperationen mit Nachwuchsforschenden weltweit zu ermöglichen, technologische Souveränität in Deutschland zu stärken und neue Formen der Zusammenarbeit über Fach- und Landesgrenzen hinweg zu entwickeln.
- Förderziele: (1) Erforschung zukünftiger internationaler Wertschöpfungskonzepte mit Fokus auf Industrie 4.0, KI und digitale Kooperationen, (2) Aufbau internationaler Forschungskollaborationen mit NachwuchswissenschaftlerInnen, (3) Stärkung technologischer Souveränität durch Frühzeitigkeit und Kontrolle über Wertschöpfungsprozesse, (4) Entwicklung neuer, interdisziplinärer Methoden und wissenschaftlicher Orte für Innovations‑ und Diskursarbeit
- Zielgruppen: Promovierte Forschende (z. B. Postdocs) in interdisziplinären Teams – naturwissenschaftlich-technische und nicht-technische Disziplinen – mit Aufenthalt in Deutschland in Kooperation mit ausländischer Partnerperson
- Einreichung: Zweistufiges Verfahren; Skizzen sind bis 15. Juli 2025, 15. Januar 2026, 15. Juli 2026, 15. Januar 2027, 15. Juli 2027 einzureichen (easy-Online)
Weiterführende Informationen sind in der Bekanntmachung zu finden.
Die Förderung zielt darauf ab, internationale kooperative Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte im Rahmen von Eureka zu unterstützen, die zirkuläre Wertschöpfungssysteme vorantreiben. Zielgruppen sind sowohl Unternehmen als auch Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen aus Deutschland. Gefördert werden Projekte mit Fokus auf nachhaltiges Design, langlebige Produkte, innovative Geschäftsmodelle und datenbasierte Kreislaufstrategien. Reine Recyclingprojekte sind ausgeschlossen.
- Förderziele: Förderung transnationaler, vorwettbewerblicher F&E-Projekte zur Entwicklung kreislauffähiger Wertschöpfungssysteme. Besonders unterstützt werden ganzheitliche Ansätze mit Wiederverwendung, nachhaltiger Produktgestaltung und innovativen Geschäftsmodellen.
- Zielgruppen: Antragstellende können gewerbliche Unternehmen (inkl. KMU), Hochschulen und außeruniversitäre Einrichtungen sein. Internationale Kooperationen im Eureka-Netzwerk sind erforderlich, rein nationale Projekte nur in Ausnahmefällen zulässig.
- Einreichung: Zweistufiges Verfahren; Skizzen müssen bis zum 30. September 2025 eingereicht werden (nternationale Projekte: Eureka-Portal, nationale Projekte: easy-online).
Weiterführende Informationen sind in der Bekanntmachung zu finden.
förderprogramm „Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG)“
- Die Richtlinie „Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG) 2025“ vom 24. April 2025 unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Handwerksbetriebe mit Sitz im Land Brandenburg beim Wissens- und Technologietransfer sowie bei eigenen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten und gilt bis zum 30. Juni 2028. Gefördert werden drei Instrumente: der „Kleine BIG-Transfer“ finanziert wissenschaftliche Einstiegsarbeiten und Machbarkeitsstudien bis zu 5.000 Euro als Vollfinanzierung; der „Große BIG-Transfer“ deckt planungs- und entwicklungsorientierte FuE-Leistungen externer Forschungseinrichtungen bis zu 15.000 Euro bei einem Fördersatz von höchstens 50 Prozent; das Modul „BIG-FuE“ unterstützt unternehmensgetragene FuE-Projekte, die zu unmittelbar vermarktbaren Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen führen, mit Zuschüssen bis zu 100.000 Euro und ebenfalls bis zu 50 Prozent Förderquote. Projekte dürfen erst nach Eingangsbestätigung der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) beginnen, laufen bei beiden Transfervarianten maximal sechs Monate und bei BIG-FuE höchstens 24 Monate. Alle Zuwendungen werden als De-minimis-Beihilfen gewährt, die kumuliert den EU-Höchstbetrag von 300.000 Euro innerhalb von drei Jahren nicht überschreiten dürfen. Eine separate Projektskizze ist nicht erforderlich; nach einer obligatorischen fachlichen Beratung durch die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg (WFBB) wird direkt ein vollständiger Antrag über das Online-Portal der ILB eingereicht. Einreichungen sind laufend möglich, feste Stichtage sieht die Richtlinie nicht vor. Weiterführende Informationen, Teilnahmebedingungen und die Möglichkeit der Einreichung von Anträgen sind auf der Internetseite der ILB zu finden.
LIFE – Teilprogramm „Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität“
- Die Europäische Union hat im Rahmen des LIFE-Programms den Aufruf 2025 des Teilprogramms „Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität“ gestartet. Gesucht werden Bioökonomie- und Umweltprojekte, die innovative Lösungen für Ressourcenschonung, Recycling, Abfall- und Emissionsminderung sowie eine insgesamt schadstofffreie, energieeffiziente und klimaresiliente Kreislaufwirtschaft entwickeln und in der Praxis demonstrieren. Förderfähig sind öffentliche und private Einrichtungen in der EU, darunter Forschungseinrichtungen, Unternehmen, Verbände und NGOs; grenzüberschreitende Kooperationen sind ausdrücklich erwünscht. Der Aufruf öffnet am 24. April 2025, Einreichungsfrist ist der 23. September 2025 um 17 Uhr. Anträge sind ausschließlich elektronisch über das EU Funding & Tenders Portal in das dortige „Electronic Submission System“ einzureichen; Papierunterlagen sind nicht zulässig. Jede teilnehmende Organisation legt dafür zunächst einen EU-Login-Account an und registriert sich im Portal. Der Aufruf läuft im Single-Stage-Verfahren, das heißt, es wird nur ein vollständiger Vollantrag abgegeben – eine vorausgehende Projektskizze ist nicht vorgesehen. Bewilligte Vorhaben erhalten bis zu 60 Prozent Förderquote, wobei der EU-Zuschuss je Projekt typischerweise zwischen zwei und zehn Millionen Euro liegt. Die Projektlaufzeit beträgt zwei bis zehn Jahre, und die Ergebnisse sollen deutlich über den Labormaßstab hinausgehen und eine Markteinführung anstreben. Weiterführende Informationen und Teilnahmebedingungen sind in der Bekanntmachung sowie auf Bioökonomie.de zu finden.
Förderrichtlinie KMU-innovativ: Zukunft der Wertschöpfung
- Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert mit der Richtlinie „KMU-innovativ: Zukunft der Wertschöpfung“ marktorientierte Forschungs- und Entwicklungsprojekte von kleinen und mittleren Unternehmen, die neue Lösungen für Produktion, Dienstleistung und Arbeit entwickeln, insbesondere unter Einsatz moderner Digitalisierungstechnologien und nachhaltiger Wertschöpfungskonzepte. Die Bekanntmachung vom 28. Juni 2023, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 26. Juli 2023, sieht zwei Stichtage pro Jahr – 15. April und 15. Oktober – für die elektronische Einreichung von Projektskizzen über das Portal easy-Online vor; die bewilligten Vorhaben werden in der Regel zwei Jahre gefördert, bei bisher ESF-Plus-kofinanzierten Projekten bis zu dreißig Monate. efördert werden risikoreiche industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung mit einem Fördersatz von bis zu 50 Prozent der beihilfefähigen Kosten; KMU können durch Aufschläge und bei wirksamer Zusammenarbeit ihre Quote auf maximal 80 Prozent erhöhen, wobei die Beihilfeintensitäten und Kumulierungsregeln der AGVO einzuhalten sind. Die Änderung vom 8. Januar 2025, veröffentlicht am 23. Januar 2025, streicht für alle Einreichstichtage ab 15. April 2026 die ESF-Plus-Kofinanzierung und harmonisiert damit die thematische Ausrichtung der Richtlinie; zugleich gilt ab diesem Stichtag für Projekte ohne ESF-Bezug die Regellaufzeit von zwei Jahren. Weiterführende Informationen und Teilnahmebedingungen sind in der Bekanntmachung sowie in der entsprechenden BMBF-Broschüre zu finden.
Förderaufruf zur „Steigerung des Einsatzes von Holz im konstruktiven Wohn- und Nicht-Wohngebäudebau“
- Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat über die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) einen Förderaufruf für Nachwuchsforschungsgruppen im konstruktiven Holzbau veröffentlicht. Bis zu zwei Gruppen mit maximal fünf Vollzeitstellen erhalten die Möglichkeit, drei Jahre lang – mit Option auf zwei weitere Jahre nach erfolgreicher Zwischenevaluierung – eigenständig Forschungsvorhaben zu leiten, die den Einsatz von Holz im Neubau sowie in der Sanierung und Nachverdichtung von Wohn- und Nichtwohngebäuden deutlich steigern. Gefördert werden Projekte aus Bauingenieurwesen, Architektur, Materialwissenschaft oder Verfahrenstechnik, die etwa seriellen Holzbau, Standardisierung und digitale Planungsmethoden wie BIM, robotergestützte Fertigung, Ökobilanzierungen oder Rückbau- und Re-Use-Konzepte voranbringen. Die Projekte müssen vollständig in Deutschland durchgeführt werden; assoziierte Industriepartner sind willkommen. Vor Antragstellung ist zwingend Kontakt mit der FNR aufzunehmen, um Struktur und Themenausrichtung der Gruppe abzustimmen und Zugang zum elektronischen Antragssystem easy-Online zu erhalten. Anträge können bis zum 30. September 2025 eingereicht werden; das Verfahren ist einstufig, alle Unterlagen müssen vollständig über easy-Online hochgeladen werden. Die Auswahl trifft das BMEL mit externer Begutachtung anhand formaler und fachlicher Kriterien, wobei Originalität, wissenschaftliche Qualität und Beitrag zur Stärkung des Holzbaus entscheidend sind. Weiterführende Informationen und Teilnahmebedingungen sind in der FNR-Pressemitteilung sowie in der Bekanntmachung zu finden.
Eureka-Förderaufruf zu kreislauffähiger Wertschöpfung
- Der EUREKA‐Netzwerkaufruf „Circular Value Creation 2025“ fördert internationale FuE-Projekte, die neue Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen für eine zirkuläre Wertschöpfung entwickeln und dabei den gesamten Lebenszyklus – von Design und Produktion über Nutzung bis zu Wiederverwendung und Recycling – abdecken. Konsortien müssen aus mindestens zwei unabhängigen Organisationen aus mindestens zwei der beteiligten Länder bestehen; Finanzierungszusagen kommen u. a. aus Deutschland, Österreich, Belgien/Flandern, Kanada, Dänemark, Frankreich, Spanien, Schweden, Portugal und Südkorea. Projektanträge können zwischen dem 12. Juni und dem 30. September 2025 elektronisch eingereicht werden. Bewilligte Vorhaben erhalten nationale Fördermittel nach den jeweiligen Regeln der beteiligten Agenturen; pro Projekt sind in der Regel Laufzeiten von 12 bis 36 Monaten vorgesehen. Ziel des Aufrufs ist es, marktorientierte Innovationen zu ermöglichen, Ressourcen zu schonen und den Übergang zu einer kreislauforientierten Wirtschaft international voranzutreiben. Informationen und Teilnahmebedingungen sind auf der Eureka-Internetseite zu finden. Das b2match-Matchmaking-Tool dient als zentrale Partnerbörse für den EUREKA-Aufruf „Circular Value Creation 2025“. Teilnehmende Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen können dort Profile anlegen, Projektideen veröffentlichen, passende Kontakte finden und direkt bilaterale Online-Meetings vereinbaren – eine Voraussetzung, um rasch internationale Konsortien für die Antragsstellung zu bilden. Ergänzend wird auf derselben Plattform ein virtuelles „Brokerage Event“ angeboten, das vom 12. Mai bis 30. September 2025 läuft. Dort können sich Interessierte in einer Info- und Vernetzungsveranstaltung registrieren, mehr über den Aufruf erfahren und systematisch Partnergespräche buchen.
BMBF Ideenwettbewerb – Neue Produkte für die Bioökonomie
- Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert mit der Bekanntmachung vom 19. Juli 2021 – ergänzt durch die Änderungsbekanntmachung vom 6. Februar 2024 – den zweistufigen Ideenwettbewerb „Neue Produkte für die Bioökonomie“ (NPB) zur Umsetzung der Nationalen Bioökonomiestrategie. Die Änderungsbekanntmachung präzisiert insbesondere die beihilfefähigen Kosten, die maximalen Beihilfeintensitäten für Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung sowie die Kumulierungsregeln nach Artikel 8 AGVO. In Phase 1 („Sondierungsphase“) können Forschungseinrichtungen für maximal zwölf Monate Einzelprojekte einreichen, die mit bis zu 65.000 Euro – bei Hochschulen zuzüglich 20 % Projektpauschale – unterstützt werden. In Phase 2 („Machbarkeitsphase“) sind Verbundvorhaben von Forschungseinrichtungen und Unternehmen förderfähig; sie laufen in der Regel zwei Jahre und werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gemäß den beihilferechtlichen Vorgaben (AGVO) kofinanziert, wobei KMU eine höhere Förderquote erhalten können. Gefördert werden interdisziplinäre, risikoreiche FuE-Projekte, die marktorientierte, biobasierte Produktideen mit hohem Verwertungspotenzial entwickeln und so Wachstumspotenziale für eine nachhaltige Bioökonomie erschließen. Anträge sind elektronisch über easy-Online beim Projektträger Jülich einzureichen. Skizzen können jedes Jahr zum Stichtag am 01. Februar eingereicht werden.
Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Herausforderungen und Erfolgsfaktoren der Transformation zu einer zirkulären Bioökonomie“ im Rahmen des Moduls II (thematische Förderung) des Konzepts „Bioökonomie als gesellschaftlicher Wandel“
- Die Richtlinie fördert gesellschaftswissenschaftliche Forschungsvorhaben zur Transformation hin zu einer zirkulären Bioökonomie. Im Fokus stehen Projekte, die untersuchen, wie biogene Ressourcen effizient, nachhaltig und in geschlossenen Kreisläufen genutzt werden können, um fossile Rohstoffe zu ersetzen und Treibhausgasemissionen zu minimieren. Gefragt sind insbesondere Analysen zu rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen, zur Gestaltung neuer Wertschöpfungsnetzwerke sowie zur Steigerung der gesellschaftlichen Akzeptanz. Antragsberechtigt sind Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, gemeinnützige Organisationen, Gebietskörperschaften und Unternehmen (inklusive KMU). Gefördert werden Einzel- und Verbundvorhaben über maximal drei Jahre; der Fokus liegt auf interdisziplinären Projekten, die Orientierung für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft bieten. Ziel ist es, nachhaltige, zirkuläre Geschäftsmodelle und regionale Entwicklungspfade zu etablieren und so einen konkreten Beitrag zur Umsetzung der Nationalen Bioökonomiestrategie und weiterer EU-Ziele (European Green Deal, Kreislaufwirtschaftsplan) zu leisten. Weiterführende Informationen sind in der Bekanntmachung zu finden.
Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „KMU-innovativ: Bioökonomie“
- Die Fördermaßnahme unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie mittelständische Betriebe dabei, ihr Innovationspotenzial im Bereich der Bioökonomie zu nutzen. Gefördert werden risikoreiche, anwendungsnahe Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die biobasiertes Wissen und Technologien in nachhaltige, klimaneutrale Produkte, Prozesse und Dienstleistungen überführen. Unternehmen können sowohl einzeln als auch im Verbund mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen oder Großunternehmen gefördert werden. Die Förderquote variiert nach Projektart und Unternehmensgröße. Ein Partnering-Tool erleichtert die Suche nach Kooperationspartnern. Im Fokus stehen u. a. neue Bioraffineriekonzepte, ressourcenschonende Verfahren in der Industrie, biobasierte Methoden zur CO₂-Konversion oder Herstellung von Feinchemikalien, der Einsatz nachwachsender Rohstoffe, bioabbaubare Materialien sowie digitale Verfahren zur Prozessoptimierung. Ziel ist es, den Technologietransfer in die Praxis zu beschleunigen, nachhaltiges Wirtschaften zu fördern und den beteiligten Unternehmen Zukunftsperspektiven zu eröffnen. Einreichungen von Projektskizzen sind unbefristet möglich. Stichtage sind zwei Mal jährlich jeweils zum 15. April und 15. Oktober. Weiterführende Informationen sind auf der Internetseite des PTJ zu finden.